Frage: kindergrippenplatz anspruch?

hallo, es geht um folgendes, mein sohn ist 2j 3 monate, ich bin zuhause bei ihm und mein mann arbeitet vollzeit , wir bekommen aufgestockt alg2 . nun muss ich ( ich will auch selber ) ab dem 1.1.2014 wieder arbeiten gehen. mein sohn wird ende januar 3 j. einen festen kita platz hat er erst ab 1.8.14 ! und nur durch betteln kann mein sohn schon ab 1.1.14 in die kita aber da für ein halbes jahr nur nachmittags! ich will aber am liebsten jetzt schon arbeiten gehen und wenns erst mal nur 400 euro job ist, aber zuhause ständig zu sein geht nicht mehr, nun ist das so das keine kindergrippe ( gibt hier 3 stück) mein kind aufnehmen will! sogar die komune hier kann mir angeblich nicht helfen, dabei sind plätze frei! mein sohn sucht aktiv die sozialen kontakte zu anderen kindern in seiner nähe und ich muss ihn leider immer enttäuschen wenn wir daran vorbei gehen das ich ihn da nicht hinbringen kann. nicht mal das jobcenter kann mir angeblich helfen und die kitas sagen es seien keine plätze frei obwohl im umfeld ständig neue kinder aufgenommen werden. ich habe mich gleich nach der geburt bemüht und meinen sohn in jeden kindergarten angemeldet damit er auch einen platz bekommt. gibt es da was rechtliches was man bewirken kann? sonst wäre mein vorgang nur so möglich , ich müsste arbeit haben ( bekomm ich aber ohne probearbeiten nicht und das kann ich nicht da ich meinen sohn ja noch zuhause habe ) und ohne arbeit keinen kita platz, ich weiss nur vom jobcenter wenn ich arbeit habe bekommt mein sohn auch automatisch einen gestellt. ich weiss nicht mehr weiter .... mein mann kann auch nicht einspringen da er schon um 5 uhr das haus verlässt und erst um 16 uhr wieder daheim ist,. und verwandte arbeiten selber alle.

von tayler2011 am 18.04.2013, 11:23



Antwort auf: kindergrippenplatz anspruch?

Hallo, Sie haben doch dann einen Anspruch auf einen Halbtagsplatz (morgens)! Schreiben Sie alle in betracht kommenden KiGas an und weisen auf den rechtsanspruch hin. Bitten Sie um schriftl. Stellungnahme. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.04.2013



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