Sehr geehrte Frau Bader,
wir planen mit unseren Kindern aus beruflichen Gründen ins Ausland zu gehen.
Haben wir als deutsche Staatsbürger einen Anspruch auf Kindergeld während des Aufenthaltes im Ausland?
Mit freundlichen Grüßen
Familie Weiß
Mitglied inaktiv - 08.01.2011, 17:54
Antwort auf:
Kindergeldzahlung ins Ausland
Prima - das ist ein Auszug aus der Bundes-Broschüre und genau richtig
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2011
Antwort auf:
Kindergeldzahlung ins Ausland
Kindergeld für im Ausland wohnende Deutsche
Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) nur dann erhalten, wenn er unter anderem
* in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht oder
* als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist oder
* eine Tätigkeit nach den Vorschriften des Beamtenrechts in einer Einrichtung außerhalb Deutschlands ausübt oder
* Rente nach deutschen Vorschriften bezieht.
Zudem müssen die Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben. (Für in anderen Ländern lebende Kinder von Berechtigten können die steuerlichen Freibeträge für Kinder berücksichtigt werden.)
Hat jedoch der eine Elternteil Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (weil er z.B. in Deutschland wohnt) und der andere Elternteil nach dem Bundeskindergeldgesetz, geht der Anspruch nach dem Einkommensteuergesetz vor. Das heißt, der Elternteil mit Anspruch nach dem Bundeskindergeldgesetz erhält hier kein Kindergeld.
Mitglied inaktiv - 08.01.2011, 19:20