Frage: Kindergeldbezug

Hallo Frau Bader, mein Ex-Mann und ich sind seit 2013 getrennt und seit 2015 geschieden. Da wir uns immer einig waren und dachten es wäre aus diesem Grund nicht relevant teilten wir der Familienkasse unsere Trennung / Scheidung nicht mit. Mein Ex-Mann bezog immer das Kindergeld und ich bekam die Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt. Die andere Hälfte behielt er (die Kinder sind alle 14 Tage, das Wochenende über bei ihm). Da wir uns jetzt aus organisatorischen Gründen dafür entschieden, dass ich das Kindergeld beziehen soll, wollten wir der Familienkasse mitteilen, dass sie das Kindergeld für unsere beiden Kinder nun an mich überweisen soll. Eben las ich allerdings im Internet, wenn man versäumt hätte die Trennung mitzuteilen würde die Familienkasse bei Bekanntgabe bei der Person bei der die Kinder nicht leben, in dem Fall den Unterhalt einfordern und dann der Person bei der die Kinder lebten/leben rückwirkend überweisen. Ist das so? Das möchten wir ja nicht. Wir möchten ja nur, dass das Kindergeld dann in Zukunft an mich geht (mein Ex-Mann zieht seinen Teil dann vom Unterhalt ab.

von Eiskönigin35 am 08.07.2017, 12:30



Antwort auf: Kindergeldbezug

Hallo, teilen Sie es dem Amt so mit. Oder Sie erstatten es ihm. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2017