Frage: Kindergeld

Hallo Frau Bader, Ich bin 23 und in der 25. Schwangerschafts woche. Ich habe im Januar meine ausbildung erfolgreich abgeschlossen und bisher keinen Arbeitsplatz gefunden, im 7. Monat wird wahrscheinlich keiner mich mehr annehmen. Am Telefon hat mir die Familienkasse gesagt, ich müsste die Kopie vom mutterpass zuschicken dann hätte ich weiterhin in der schwangerschaft bis zur Geburt Anspruch auf Kindergeld. Heute bin ich vorbeigegangen bei der familienkasse, die Dame hat mir gesagt während der schwangerschaft hat man keinen Anspruch.. Ich wollte fragen , wie es gesetzlich aussieht? Den alle Mitarbeiter sagen was anderes...vielen dank für ihre Antwort :)

von Kübi92 am 25.02.2016, 22:33



Antwort auf: Kindergeld

Hallo, volljährig und Ausbildung fertig - kein KG-Anspruch mehr Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.02.2016



Antwort auf: Kindergeld

Hallo, für dein Kind hast du erst nach der Geburt Anspruch auf Kindergeld. Evtl hat sich die erste Auskunft darauf bezogen, dass deine Eltern für dich anspruchsberechtigt sind. LG Luvi

von luvi am 26.02.2016, 12:48



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