Hallo Frau Bader, ich bin im Moment in einer deutschen Firma in der Türkei tätig. Leider muss ich durch meine Arbeitsstelle immer zwischen der Türkei und Deutschland pendeln. Nun habe ich aber eine Tochter (6 Jahre). Die habe ich bislang immer mit mir mitgenommen. Jetzt fängt bei ihr aber die Schulpflicht an und ich muss sie leider, da ich andauernd pendele, in der Türkei beim Vater einschulen. Ich und meine Tochter sind deutsche Staatsbürger. Ich muss durch die Schulpflicht natürlich meine Tochter in Deutschland mit dem Wohnsitz abmelden, was ich eigentlich nicht gern habe. Ich selbst habe hier in Deutschland und in der Türkei einen Wohnsitz. Nun habe ich bei der Kindergeldkasse angerufen und die haben mir dann gesagt, dass ich in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf Kindergeld habe. In der Broschüre von der Kindergeldkasse steht jedoch, dass, wenn ein deutscher Arbeitgeber vorhanden ist, dass dann ein Kindergeldanspruch vorhanden ist. Nun wollte ich Sie nach ihrer Meinung und nach Rat fragen. Mit freundlichen Grüssen Nevin
von nevin_ am 24.06.2013, 12:18