Frage: kindergeld

Hallo Frau Bader, ich bin im Moment in einer deutschen Firma in der Türkei tätig. Leider muss ich durch meine Arbeitsstelle immer zwischen der Türkei und Deutschland pendeln. Nun habe ich aber eine Tochter (6 Jahre). Die habe ich bislang immer mit mir mitgenommen. Jetzt fängt bei ihr aber die Schulpflicht an und ich muss sie leider, da ich andauernd pendele, in der Türkei beim Vater einschulen. Ich und meine Tochter sind deutsche Staatsbürger. Ich muss durch die Schulpflicht natürlich meine Tochter in Deutschland mit dem Wohnsitz abmelden, was ich eigentlich nicht gern habe. Ich selbst habe hier in Deutschland und in der Türkei einen Wohnsitz. Nun habe ich bei der Kindergeldkasse angerufen und die haben mir dann gesagt, dass ich in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf Kindergeld habe. In der Broschüre von der Kindergeldkasse steht jedoch, dass, wenn ein deutscher Arbeitgeber vorhanden ist, dass dann ein Kindergeldanspruch vorhanden ist. Nun wollte ich Sie nach ihrer Meinung und nach Rat fragen. Mit freundlichen Grüssen Nevin

von nevin_ am 24.06.2013, 12:18



Antwort auf: kindergeld

Hallo, Auch Deutsche, welche im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden, erhalten Kindergeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2013



Antwort auf: kindergeld

Wenn dein Kind in D keinen Wohnsitz hat, dann hast du keinen Kindergeldanspruch für sie. Merkblatt Kindergeld 2013 von der Bundesagentur für Arbeit, Seite 8 http://www.arbeitsagentur.de/nn_26252/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Merkblatt-Kindergeld-2013.html "Kindergeld wird für Kinder – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben."

von Pamo am 24.06.2013, 12:34



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