Frage: Kindergeld nach Auslandsaufenthalt

Hallo Frau Bader, ich habe in Deutschland von 2015 bis Oktober 2016 Kindergeld für meinen Sohn bezogen. Dann bin ich von November 2016 bis jetzt im Ausland gewesen. Dafür waren mein Sohn und ich in Deutschland abgemeldet und haben somit auch kein Kindergeld bezogen. Muss ich das Kindergeld jetzt neu beantragen? Vielen Dank

von AnnaWeber am 24.01.2017, 22:57



Antwort auf: Kindergeld nach Auslandsaufenthalt

Hallo, ja Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2017



Antwort auf: Kindergeld nach Auslandsaufenthalt

Ja!

von chrissicat am 25.01.2017, 05:22



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