Hallo, mein Schwager hat folgendes Problem: Sein Sohn wurde im August 2013 in Italien geboren und im Dezember nach Deutschland gekommen. Er selbst lebt und arbeitet in Deutschland. Steht ihm Kindergeld ab Geburt zu oder erst ab Dezember? In Italien hat weder er noch die Kindesmutter Kindergeld bekommen. Im Merkblatt der Familienkasse steht, dass man auch für Kinder, die im europ. Ausland leben, Anspruch hat. Wie ist die Rechtslage? vielen Dank
von Melsar73 am 30.05.2014, 23:51