Kindergeld bei temp. Auslandsaufenthalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergeld bei temp. Auslandsaufenthalt

Hallo Frau Bader! Bekommt man weiterhin das deutsche Kindergeld, wenn man sich berufsbedingt für einige Monate im Ausland aufhält (Tausch mit Partnerfirma), das Gehalt aber weiterhin über den deutschen Arbeitgeber bezieht und auch den Hauptwohnsitz in D belässt (im Ausland lediglich Zweitwohnsitz, soweit dies dort rechtlich möglich ist). Danke!

Mitglied inaktiv - 20.03.2011, 07:47



Antwort auf: Kindergeld bei temp. Auslandsaufenthalt

Hallo, wenn der AG Deutscher ist und das gehalt auch hier versteuert wird, ja Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.03.2011



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