Hallo Frau Bader! Bekommt man weiterhin das deutsche Kindergeld, wenn man sich berufsbedingt für einige Monate im Ausland aufhält (Tausch mit Partnerfirma), das Gehalt aber weiterhin über den deutschen Arbeitgeber bezieht und auch den Hauptwohnsitz in D belässt (im Ausland lediglich Zweitwohnsitz, soweit dies dort rechtlich möglich ist). Danke!
Mitglied inaktiv - 20.03.2011, 07:47