Sehr geehrte Frau RA Bader, folgender Fall: ein italienischer Freund von mir lebt seit über einem Jahr in Baden-Württemberg, Er hat eine italienische Frau und sie haben eine gemeinsame 12 jährige Tochter. Er lebt von seiner Frau getrennt. Seine Tochter lebt bei seiner Frau in Italien. (Sie habe alle 3 die italienische Staatsbürgerschaft.) Kann er hier Kindergeld für seine Tochter beantragen? Er ist in Baden-Württermberg wohnhaft und arbeitet hier in Festanstellung in einer Firma. Besten Dank für eine kurze Antwort.
von simi-76 am 05.11.2016, 08:57