Kindergartenplatz bei Arbeitslosigkeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergartenplatz bei Arbeitslosigkeit?

Liebe Frau Bader, In meiner Schwangerschaft lief mein Arbeitsvertrag aus und seitdem bin ich arbeitslos und beziehe derzeit Hartz 4. ich möchte nach meiner 'Elternzeit' wieder anfangen mit arbeiten und nun hörte ich schon oft das einem als Arbeitsloser kein Kindergartenplatz zusteht. So nach dem Motto ' die haben ja genug Zeit!' Das macht mir furchtbar Angst. Stimmt das? Das wäre ja ein Teufelskreis, denn wollen die Arbeitgeber nicht das mein Kind in einer Kita untergebracht ist?! Vielen Dank für eine Antwort Liebe Grüße

von Lexy13 am 03.10.2013, 20:55



Antwort auf: Kindergartenplatz bei Arbeitslosigkeit?

Hallo, der Anspruch ist nicht an einen Job gekoppelt! Es ist nur so, dass Sie nur einen Anspruch auf einen Halbtagesplatz haben - für den Ganztagesplatz haben die mit Job bessere Chancen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.10.2013



Antwort auf: Kindergartenplatz bei Arbeitslosigkeit?

Hallo, es gibt seit dem 1.8.2013 einen Rechtsanspruch für Kinder, welche ein Jahr alt sind. Er umfasst 25 Stunden die Woche. Viele Grüße Anne

von WurmsMama am 03.10.2013, 22:00



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