Frage:
Hallo,
Muss mein Kind seinen Kindergarten wechseln, wenn wir umziehen in eine andere Gemeinde, auch wenns nur der Nachbarort ist .Also darf uns quasi sein alter kindergarten rausschneissen?Ich möchte mein Kind nämlich unbedingt in dem Alten Kindergarten lassen.
von Aurore1201 am 05.04.2017, 16:13 Uhr

Antwort auf:
Kindergarten
Hallo,
wegen der Kosten hat man nur einen Anspruch auf einen Plazu in der Gemeinde, in der man wohnt.
Vllt. erklärt Ihre neue gemeinde die Kostenübernahme u die alte stimmt zu, ansonsten müssen Sie wechseln
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.04.2017
Antwort auf:
Kindergarten
Naja. Von Rauswerfen kann man nicht sprechen.
Immerhin zahlt ihr gerade mal einen Bruchteil der wirklichen Kosten ( bei uns ist der Elternanteil 33% )
Wenn ihr umzieht ist die neue Gemeinde zuständig und die werden keinen Platz in der Nachbargemeinde finanzieren, wenn sie selbst einen haben.
Vielleicht stimmt der alte Kindergarten aber zu, wenn ihr 100% der tatsächlichen Kosten zahlt. Aber das können wohl die wenigsten zahlen.
Zudem hat der alte Wohnort vermutlich Kinder auf der Warteliste.
von Sternenschnuppe am 05.04.2017

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