Frage: Kinderbetreuung

Was ist eigentlich mit den Müttern die Vollzeit arbeiten gehen aber keine Kinderbetreuung haben , wo dann der Ehemann und die Großeltern aufpassen ? Wir wohnen nämlich nebeneinander und brauchen für dieses Jahr noch keine Kinderbetreuung von außerhalb . Hier steht ja öfters dass man bei Vollzeit nachweisen muss dass man eine Kinderbetreuung hat

Mitglied inaktiv - 11.03.2019, 07:33



Antwort auf: Kinderbetreuung

Hallo, wofür? Meinen Sie für einen vollen Kindergartenplatz? Das können Sie doch mit Ihrem Arbeitsvertrag bzw. einer Bescheinigung vom Arbeitgeber. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2019



Antwort auf: Kinderbetreuung

Nachweisen, dass du eine Betreuung hast musst du nur, wenn es darum geht, Geld vom Staat zu bekommen. ZB eben ALG - das setzt voraus, arbeiten gehen zu können und dann muss man eben die Betreuung in dem Stundenumfang, fürcden man ALG beantragt auch entsprechend nachweisen können. In dem Fall könnten die Großeltern ja auf Nachfrage vom Amt sicher schriftlich bestätigen, dass sie an x Tagen je X Stunden euer Kind betreuen.

von cube am 11.03.2019, 07:40



Antwort auf: Kinderbetreuung

im Falle eines BV wird auch geprüft ob die Kinderbetreuung gesichert ist....

Mitglied inaktiv - 11.03.2019, 07:52



Antwort auf: Kinderbetreuung

Ja, richtig. Ein BV setzt auch grundsätzliche Arbeitsfähigkeit - also auch die entsprechend vorhandene Kinderbetreuung - voraus. Ein BV kann ja nun vom AG auch wieder aufgehoben werden, weil er doch eine Ersatztätigkeit gefunden hat. Und dann musst du eben sofort antreten - daher auch hier als Voraussetzung die vorhandene Betreuung für den vertraglich vereinbarten Stundenumfang/Arbeitszeiten.

von cube am 11.03.2019, 08:44



Antwort auf: Kinderbetreuung

Die haben doch eine Kinderbetreuung. Niemand sagt das Kinderbetreuung immer über KiTa und KiGa abgedeckt sein müssen. Aber es wird schwer glaubhaft zu machen das arbeitende Großeltern oder Väter im Schichtsystem das abdecken können. Das müssen die nämlich bei nachfrage durchaus glaubhaft versichern können wie das funktionieren kann. Arbeitsämter überprüfen das gerne indem sie dann die Mütter in VZ-Maßnahmen stecken. Blöde wenn es dann nicht funktioniert.

von Felica am 11.03.2019, 09:55



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme

Sehr geehrte Frau Bader, wir haben zwei Kinder 13 Monate und 2. 5 Jahre, und ich gehe ab Januar 2 Tage arbeiten. Wir wohnen in einem Vorort zu München. Leider fehlt es am Betreuungsplatz für beide. Kind 1 ( 2.5 Jahre) habe ich fristgerecht angemeldet für den Kindergarten/ Kita. Kind 2 ( 13 Monate) habe ich ausversehen 4 Wochen zu spät...


Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Ich bin 15 Jahre in einer großen Firma mit über 2000 Mitarbeitern angestellt. Ich habe zwei kinder 9 und 3 Jahre. Ich habe im Schichtdienst gearbeitet, seiddem ich Kinder habe ist das nicht mehr so möglich. Mein Mann muss bis Abends arbeiten, deswegen habe ich ich immer dann nur in Früh und Nachtdienst gearbeitet. Aus gesundheitlichen Gründen ist d...


Zurück in Elternzeit, da Kinderbetreuung nicht funktioniert

Hallo, Ich habe für meine kleine Tochter keinen Kitaplatz bekommen. Da meine Schwiegermutter angeboten hat die Kinderbetreuung zu übernehmen, arbeite ich nach 2 Jahren Elternzeit eine Tag in der Woche für 8 Stunden. Leider ist es nun so das meine Schwiegermutter mit der Betreuung überfordert ist und sie nicht mehr übernehmen möchte, eine ander...


Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?

Hallo Frau Bader, die Kita, die bisher unsere beiden Kinder seit 2 Jahren betreut, hat uns heute fristlos die Kündigung unseres Kindergartenvertrages vorgelegt, d.h. ab morgen kann nach Aussagen der Kita keine Betreuung der Kinder mehr stattfinden. Ist das rechtlich ok? In unserem Kindergartenvertrag steht: "die Kündigung dieses Vertrages muss m...


Anspruch auf Hartz 4 bei Verlängerung Elternzeit durch fehlende Kinderbetreuung

Hallo Frau Bader, Ich bin gerade sehr verzweifelt . Ich bin alleinerziehend und mein Sohn ist 16 Monate alt . Meine Elternzeit belief sich auf 14 Monate. Leider gewährt das Jugendamt mir keine weitere Tagesmutter aus pädagogischen Gründen (die erste Eingewöhnung ist gescheitert. Die zweite war erfolgreich , aber die Tagesmutter kann krankheitsbe...


Arbeit in 3 Tagen- keine Kinderbetreuung!

Sehr geehrte Frau Bader, ich muss in 3 Tagen inerhalb der Elternzeit 3 Tage/ Woche in Teilzeit arbeiten- habe aber keine Kinderbetreuung. Meine Schwiegermutter welche auf die Kinder aufpassen sollte, hatte Donnerstag einen Unfall. Mit Op+ Reha und allen ist Sie Monate außer gefecht. Meine Kinder 1+3 Jahre haben keine Kitaplätze erhalten. Ei...


Kinderbetreuung fällt aus

Wir haben folgendes Problem: Ich arbeite an drei Tagen je 5 Stunden. Wir haben einen 3 und 7 jährigen Sohn. Die Oma hat bisher die Kinder betreut. Leider fällt sie nun aus..ob sie jemals wieder einsatzfähig sein wird, wissen wir leider nicht. Ich gehe nun jeden Tag drei Stunden arbeiten und hole im Anschluss die Kinder ab von Kita und Schule....


Unfall Kinderbetreuung Kur

Hallo, Meine Tochter 5,5 Jahre hatte heute während der Kinderbetreuung in unserer Kurklinik einen Unfall. Beim Spielen klemmte sie sich das Bein/Knie so ein, dass sie sich nicht mehr allein befreien konnte und eine Erzieherin sie befreite. Es scheint eine Prellung mit blauen Flecken zu sein, bei der wir erstmal nicht zum Arzt müssten. Wie sehe...


Baby / Kinderbetreuung und Schöffin

Hallo Frau Bader, Ich wurde zur Schöffin für die neue Amtsperiode am Amtsgericht benannt. In Februar soll unser Baby kommen. Ich freue mich andererseits habe ich große Angst. Mein Mann arbeitet Vollzeit. Ich bleibe zwei Jahre in Elternzeit- wir haben privat niemanden der in dieser Zeit auf unser Baby aufpassen kann ! Was mache ich dann? Es i...


Fachliche Weisung zur Kinderbetreuung u3

Liebe Frau Bader, bitte lesen Sie einmal die fachliche Weisung zur Zumutbarkeit der Arbeit  Punkt 2.3 Kinderbetreuung/ Kindererziehung  https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf#page10   Ich denke es ist ganz klar beschrieben, dass eine Fremdbetreung von Kindern u3 stets eine freiwillige Sache ist und ein Rechtsa...