Ich beginne am 3.2. meine ambulante Reha. Meine Tochter befindet sich seit Dezember in Betreuung einer Tagesmutter. Wir bekommen vom Jugendamt 30 h Betreuung bezahlt. Ich arbeite wieder und brauche diese Stunden auch. Da ich eine Reha beginne, würde ich gerne wissen, ob das Jugendamt die Betreuungskosten weiter tragen kann oder ob ich bei der Rentenversicherung einen Antrag stellen muss. Ich habe einen Antrag ausgefüllt, wo ich 5 Stunden zusätzlich benötige. Die müssten von Der Rentenversicherung getragen werden. Wir können uns keine Mehrbetreuung leisten, aus eigener Tasche. Also quasi 30 Stunden vom Jugendamt und zusätzlich 5 h von der RV. Können sie mir da helfen, das ich durch die Bürokratie blicke? Danke und einen schönen Abend!
Mitglied inaktiv - 19.01.2011, 18:56