Guten Tag, bin allein Erziehend, meine Töchter sind 15 und 16 Jahre alt. Seit 4 Jahren kämpfe ich für Unterhalt für die beiden. Das jetzt auch in kürze zur Verhandlung anstand. Bei einem Besuch meiner Kinder bei ihrem Vater hat er ihnen ein Schriftstück vorgelegt. : Hiermit Bestädigen wir das wir auf den Unterhalt verzichten und nicht klagen.: Das war der größte Schock meines Lebens. Er sagte zu ihnen sie müssen dann nicht vor Gericht aussagen.
Hat er sie da getäuscht? Was kann ich tun.Mein anwalt sagt erkönne nichts mehr machen.
Freue mich auf Antwort
L.G. Patricia Steinmetz
von
chatka
am 12.05.2014, 11:46
Antwort auf:
Kinder Unterhaltsverzicht unterschreiben lassen
Hallo,
vergessen Sie es u denken über einen RA-Wechsel nach
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2014
Antwort auf:
Kinder Unterhaltsverzicht unterschreiben lassen
Was hast du denn da für einen Rechtsanwalt?!?!
Die Kinder sind doch nur bedingt geschäftsfähig.
Und dieses Schriftstück ist zu ihrem Nachteil und das auch noch langjährig!
Ich glaube kaum, dass die Kinder umfassend über die Folgen des Unterhaltsverzichts aufgeklärt worden sind!
"Minderjährige ab 7 bis 17 Jahren:
- beschränkt geschäftsfähig -
Minderjährige können Verträge abschließen, jedoch ist folgendes zu beachten (§ 106 BGB ff):
Rechtlich vorteilhafte Verträge die für den Minderjährigen weder einen Rechtsverlust noch eine Verpflichtung zur Folge haben, werden auch ohne Zustimmung der Eltern wirksam (z.B. Schenkung ohne Auflagen).
Rechtlich nachteilige Verträge die dem Minderjährigen
» Verpflichtungen (Kaufpreis ist zu zahlen) aufbürden oder
» einen Rechtsverlust herbeiführen (Übereignung einer
Sache), bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter"
(http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/jugendschutz_vertraege.pdf)
Zudem ist ein Unterhaltsverzicht generell nicht möglich!
§1614 BGB
zB hier: http://www.lattermann-rechtsanwalt.de/kindesunterhalt-artikel/verzicht-auf-kindesunterhalt/
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.05.2014, 14:33
Antwort auf:
Kinder Unterhaltsverzicht unterschreiben lassen
Ist eh sittenwidrig. Zum einen sind sie nicht geschäftsfähig, zum anderen kann man darauf nicht verzichten.
Sorry für die provokante Frage, aber in dem Alter wissen die Kinder doch dass man Geld zum Leben braucht und wie Eure Finanzen etwa aussehen oder ?
Zum Anwalt fällt mir nix ein, aber Frau Bader wird nichts sagen,wenn Du anwaltlich vertreten bist.
Ich würde das ganze gegen ihn nutzen, das was er da abzieht geht gar nicht !
von
Sternenschnuppe
am 12.05.2014, 16:34