Kind privat versichert - Anspruch auf Krankentage?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kind privat versichert - Anspruch auf Krankentage?

Guten Tag, ich hoffe, ich bin hier mit meiner Frage richtig. Ich bin gesetzlich krankenversichert, mein kleiner Sohn privat, da mein Mann privat versichert ist. Wie ist das nun geregelt, wenn der Kleine krank ist und ich bei ihm zu Hause bleibe? Stehen mir als Mutter dann "Krankentage" zu? Oder muss ich meine Überstunden oder meinen Urlaub opfern? Und wenn mein Mann daheim bleiben würde? Ich habe hierzu schon sehr widersprüchliche Dinge gehört. Danke und herzliche Grüße!

von Enidanp am 28.10.2013, 07:00



Antwort auf: Kind privat versichert - Anspruch auf Krankentage?

Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html) . Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. In der Praxis sieht eine Leitlinie der KKs dies aber vor. Die Höhe kann man hier berechnen: http://rechner.sparkasse.de/templates/tr64/standard/tr64.php Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2013



Antwort auf: Kind privat versichert - Anspruch auf Krankentage?

Da euer Sohn bei deinem Mann versichert ist, stehen ihm 10 Krankentage zu. Du müsstest Urlaub oder Überstunden nehmen. Ihr hättet ihn bei dir freiwillig gesetzlich versichern sollen!

von julsa am 28.10.2013, 07:42



Antwort auf: Kind privat versichert - Anspruch auf Krankentage?

Wenn das Kind privat versichert ist steht Dir keine Lohnersatzleistung der Krankenkasse zu. Die 10 Tage - allerdings komplett unbezahlt - kannst Du dennoch nehmen! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 28.10.2013, 08:18



Antwort auf: Kind privat versichert - Anspruch auf Krankentage?

Hallo, ist bei uns auch so. Krankentage bekommt man nicht. Allerdings gibt mir mein Betrieb 7 Tage Sonderurlaub im Jahr. Habe ich allerdings auch erst auf Nachfrage erfahren, ich würde unbedingt nachfragen, wie bei Euch die Bedingungen im Betrieb sind. Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 28.10.2013, 10:22



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