Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Kinderkrankengeld. Mein Mann ist selbstständig und dementsprechend privat versichert. Bisher waren unsere beiden Kinder über mich familienversichert bei der TK (ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst). Am 1. Dezember haben wir geheiratet und die Kinder sind jetzt bei der TK gesetzlich freiwillig versichert. Im März war ich zwei Wochen mit Kind krankgeschrieben und habe bisher weder eine Erstattung noch eine Rückmeldung der TK erhalten. Jetzt frage ich mich ob ich aufgrund der Änderung der Versicherung überhaupt noch einen Anspruch habe? Die TK ist als Versicherer gleich geblieben es hat sich eben nur die Familienversicherung in die freiwillige gesetzliche Versicherung geändert. Mit freundlichen Grüßen J. A.
von Jasminos am 26.04.2017, 19:12