Hallo Frau Bader, unser zweites Kind kommt noch im Laufe meiner 2-jährigen Elternzeit. Liege ich damit richtig, dass ich die Elternzeit des ersten Kindes ,einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes von Kind 2, schriftlich beim Arbeitgeber kündigen muss (vorherige postalische Zustellung) - und dabei gleichzeitig (im selben Schreiben) die neue Elternzeit für Kind 2 beantrage --> um letztlich sowohl von der Krankenversicherung, als auch vom Arbeitgeber Mutterschaftsgeld zu erhalten? Vielen Dank für die Info. Viele Grüße Maria Wearefamily
von Wearefamily am 09.05.2017, 11:23