Guten Tag Frau Bader,
Meine 2 Jungs waren von 2006-2007 im Hort zur Betreuung mit Mittagessen. Im April 2007 sind wir in eine andere Stadt gezogen zu den Sommerferien hin (22.6)nun habe ich Post über meine Stadtverwaltung bekommen die solche Beiträge Einziehen. Die sollen jetzt nach 7 Jahren die Beiträge aus 06/07 einziehen.
Sind diese nicht schon längst verjährt? Ich habe auch nie in den letzten Jahren irgendwelche schreiben oder Mahnungen bekommen. Wie soll ich mich jetzt verhalten bzw was kann ich schriftlich denen zukommen lassen?
Bitte um Tipps
Danke im voraus
Vg Anja
von
Anja 19. 03
am 05.08.2014, 10:45
Antwort auf:
Kiga Beiträge Verpflegung
Hallo,
die verjähren in 4 Jahren. Ich würde erst einmal zurückschreiben, dass es verjährt ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.08.2014
Antwort auf:
Kiga Beiträge Verpflegung
Habe da verschiedene Dinge im Netz dazu gefunden. Wenn die nicht wussten wo Ihr wohnt und das erst jetzt rausbekommen haben, konnten Sie Euch gar keine Mahnungen schicken....
Haben die Kids denn dort gegessen? Sind die Rechnungen bezahlt?
Ich würde Kopien der Mahnungen anfordern und sehen was passiert.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 05.08.2014, 11:28
Antwort auf:
Kiga Beiträge Verpflegung
Hallo, ja Kids haben da gegessen, hatten einzugdermächtigung über das Konto. Wir hatten auch einen nachsendeauftrag bei der Post. Aber die haben sich 7 Jahre Zeit gelassen.... Und die Forderung sind die essengelder....
LG Anja
von
Anja 19. 03
am 05.08.2014, 13:32
Antwort auf:
Kiga Beiträge Verpflegung
erhalten habe und noch nicht bezahlt habe....
Aber Mahnungen würde ich mir trotzdem erst zukommen lassen. Evtl. bist Du verjährungstechnisch ja doch im Recht. So weit ich weiß ist das 3 Jahre nach "Bekanntwerden" der Forderung.
Wann habt Ihr die Einzugsermächtigung denn gekündigt?
LG
Peeka
von
peekaboo
am 05.08.2014, 14:04
Antwort auf:
Kiga Beiträge Verpflegung
Die ist automatisch ausgelaufen zum Ende des kiga Jahres und die Plätze hab ich ganz normal gekündigt..
Vg
von
Anja 19. 03
am 05.08.2014, 16:01