Hallo Frau Bader! Ich habe eine Frage bezgl. meines Arbeitsplatzes. Mein ET wird voraussichtlich der 15.05.2015 sein, Beginn des Mutterschutzes 03.04.2015. Ich arbeite in einer Krabbelstube mit einem privaten Träger und habe eine Chefin, die für mich erstmal direkter Ansprechpartner ist. Ich arbeite seit fünf Jahren in der Einrichtung und habe mit meiner Chefin vereinbart, das ich nach meinem vorauss. einjährigen Erziehungsurlaub direkt in die Einrichtung zurück kommen darf und nicht in eine andere Einrichtung vom Träger muss. Nun ist meine Chefin auch schwanger und geht im Juli diesen Jahres in den Mutterschutz und kommt erst nach mir aus dem Erziehungsurlaub zurück. Jetzt weiß ich natürlich nicht, wie und wo ich evtl. beim Träger eingesetzt werde, da meine Chefin eine Vertretung bekommt. Ich habe mit meiner Chefin darüber gesprochen, das ich gerne ein Zwischenzeugnis von ihr haben möchte, da nur sie mich beurteilen kann und sonst niemand vom Träger sonst. Sie antwortete mir, das der Träger nur Beurteilungen oder Zwischenzeugnisse erlauben, wenn man kündigt. Ist das rechtens? Hab ich keinen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende. Ramona
von filinchen1977 am 28.02.2015, 19:18