Sehr geehrte Frau Bader, nach meinem Mutterschutz bin ich gleich wieder arbeiten gegangen. Nun überlege ich Elternzeit zu beantragen. Mein Kind wird im Dez. 2 Jahre und ich würde gern ab Februar im nachsten Jahr bis zum 3. Geb.also für 10 Monate in Elternzeit gehen. Folgende Frage: Ist dies dann das 3 Jahr Elternzeit oder zählt dies zu meiner unverbrauchten Zeit. Wichtig für mich ist dies daher, da ich gern 1 Jahr bis zur Einschulung aufgehoben hätte. Vielen Dank! MfG
von
mireyda
am 06.10.2012, 00:39
Antwort auf:
Keine Elternzeit in Anspruch genommen, welche Möglichkeit nun ?
Hallo,
Sie können mit Frist von sieben Wochen die restliche Zeit bis zum dritten Geburtstag nehmen und sich dann noch bis zu zwölf Monate weiter aufheben.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2012
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Keine Elternzeit in Anspruch genommen, welche Möglichkeit nun ?
Es zählen Lebensjahre. Das 3te Jahr kann also nur mit Zustimmung des AG genommen werden
Mitglied inaktiv - 06.10.2012, 09:52
Antwort auf:
Keine Elternzeit in Anspruch genommen, welche Möglichkeit nun ?
Um es nochmal näher zu erklären. Ich arbeite in einem großen Unternehmen dort gibt es ein Service Telefon für Familienangelegenheiten.Da erklärte mir die Mitarbeiterin neulich.. ich hätte doch noch unverbrauchte Elternzeit. Diese könne ich im dritten Jahr nutzen und das dritte Jahr, natürlich mit Genehmigung, was aber in unserem Unternehmen kein Problem ist für später aufheben. Ich war sehr überrascht und habe hier und da nachgelesen doch finde nirgends eine Übereinstimmung. Natürlich würde ich mir gern sicher sein bevor ich meine Entscheidung kundgebe. Denn das 3 Elternzeit Jahr war geplant aufzuheben. Bin erst nach dem Gespräch der ServiceMitarbeiterin auf die Idee gekommen noch 10 Monate unverbrauchte Zeit zu nehmen. Danke für Antworten!
von
mireyda
am 06.10.2012, 11:50
Antwort auf:
Keine Elternzeit in Anspruch genommen, welche Möglichkeit nun ?
Du kannst problemlos mit einer Frist von 7 Wochen Elternzeit bis zum dritten Geburtstag nehmen.
(Wenn du sie bisher nicht in Anspruch genommen hast)
Hast du bist zum 3. Geburtstag noch keine vollen drei Jahre in Anspruch genommen, kannst du dir bis zu 12 Monate über den dritten Geburtstag hinaus übertragen lassen.
Hier muss der AG aber zustimmen!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 06.10.2012, 19:51
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Keine Elternzeit in Anspruch genommen, welche Möglichkeit nun ?
Hallo Sabine ich habe noch keine Elternzeit gehabt, mein Mann ist im ersten Jahr daheim geblieben. Vielen Dank für Deine Antwort, ich habe es der Dame am Service Tele irgendwie nicht geglaubt. Prima freue mich. LG
von
mireyda
am 06.10.2012, 22:46