Keine Ausklammerung trotz schwangerschaftsbedingter Krankheit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Keine Ausklammerung trotz schwangerschaftsbedingter Krankheit

Hallo Frau Bader, meine Frau war schwangerschaftsbedingt krank geschrieben. Seit Ende Juni 2016 bis zum Mutterschutz im Januar 2017. Seit August 2016 war sie nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis, da ihr kurz vor der Schwangerschaft gekündigt wurde. Wir haben bei der Elterngeldstelle um Ausklammerung der schwangerschaftsbedingt erkrankten Monate gebeten, da sie sich in der Zeit ja nicht um einen neuen Job bemühen konnte. Auf Grund einiger Komplikationen hätte das die Schwangerschaft gefährdet. Ihr wurde Ruhe verordnet. Die Elterngeldstelle sagt jedoch, dass die Monate nicht ausgeklammert werden. Wir fragen uns natürlich wieso nicht. Sie stand dem Arbeitsamt nie zur Verfügung, da sie ja schon krank geschrieben wurde, als sie noch in Beschäftigung war. Für uns erschließt sich der Punkt schwangerschaftsbedingt krank nicht. Denn wenn man in Beschäftigung ist, dann schreibt einen der Arzt in dem Fall doch ein Beschäftigungsverbot aus. Wofür gibt es dann die Ausklammerung für schwangerschaftsbedingte Erkrankung? Wir haben bei der Elterngeldstelle Widerspruch eingelegt, der abgelehnt wurde und nun wissen wir nicht, ob wir an dem Widerspruch festhalten sollen und wie wir weiter vorgehen sollen. Vielleicht können Sie uns da einen Rat geben. Vielen Dank schon einmal für Ihre Bemühungen. Herzliche Grüße Stefanie

von Monstu am 20.06.2017, 20:46



Antwort auf: Keine Ausklammerung trotz schwangerschaftsbedingter Krankheit

Hallo, da Ihre Frau arbeitssuchend war, zählen diese Monate mit null, egal, ob schwangerschaftsbedingt krank oder nicht. Ausgeklammert werden kann, wenn man einen Arbeitgeber hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.06.2017



Antwort auf: Keine Ausklammerung trotz schwangerschaftsbedingter Krankheit

Hätte, wäre etc. zählt da leider nicht. Sie hatte ja noch keinen neuen Job, hätte also ALG 1 bekommen und auch das wäre miit 0€ in die Berechnung gegangen. Von daher ist die Entscheidung richtig. In Eurem Fall sehr doof, aber wer weiß ob sie Einkommen gehabt hätte ? Dann wären Frauen benachteiligt ohne Erkrankung und ALG1.

von Sternenschnuppe am 20.06.2017, 20:55



Antwort auf: Keine Ausklammerung trotz schwangerschaftsbedingter Krankheit

Danke für die Antwort. Das ist uns schon klar. Wir würden nur auch gern wissen wieso es dann die Möglichkeit dieser Ausklammerung gibt.

von Monstu am 20.06.2017, 21:11



Antwort auf: Keine Ausklammerung trotz schwangerschaftsbedingter Krankheit

Die Monate mit schwangerschaftsbedingter Erkrankung, während das Beschäftigungsverhältnis noch bestand, wurden aber ausgeklammert?

von chrissicat am 20.06.2017, 21:40



Antwort auf: Keine Ausklammerung trotz schwangerschaftsbedingter Krankheit

Wenn man einen Job hat kriegt man nicht einfach ein BV statt einer Krankschreibung. Das sind doch zwei verschiedene Dinge. Wenn man also einen Job hat und schwangerschaftsbedingt länger erkrankt war (d.h. Krankengeld bekommen hat), kann man die Monate ausklammern lassen. Deine Frau hatte aber keinen Job mehr.

von Tina_33 am 20.06.2017, 22:06



Antwort auf: Keine Ausklammerung trotz schwangerschaftsbedingter Krankheit

Ja, diese Monate haben sie ausgeklammert.

von Monstu am 20.06.2017, 22:38



Antwort auf: Keine Ausklammerung trotz schwangerschaftsbedingter Krankheit

Dann hat die Elterngeldstelle alles richtig gemacht.

von chrissicat am 21.06.2017, 05:20



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