Hallo Frau Bader!
Meine Elternzeit endet am 25.04.2014.
Seit Dezember 2013 frage ich den Ag nun regelmäßig wie es für mich nach der Elternzeit weitergeht, da meine Abteilung nicht mehr existiert. Hatte mit einer Kündigung von meiner Firma gerechnet, nichts kam. Mir wurde gesagt, dass ich auf Rückmeldung warten soll. Fristgerecht habe ich nun eine Verlängerung der Elternzeit beantragt, da ich auch noch keine passenden neue Arbeitsstelle gefunden habe. Seit März gar keine Reaktion mehr.
Gilt die Verlängerung nun als genehmigt oder soll ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben? Weiß nicht wie ich mich verhalten soll!
Vielen Dank im voraus für eine Antwort!
von
cubicv
am 14.04.2014, 19:53
Antwort auf:
Keine Antwort vom Ag wegen Beschäftigung nach Elternzeit
Hallo,
hingehen und es klaeren
Liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2014
Antwort auf:
Keine Antwort vom Ag wegen Beschäftigung nach Elternzeit
Auf jeden Fall prüfen, ob deine Anfragen und vor allem deine Elternzeitverlängerung aus deiner Sicht nachweisbar ist.
Der Elterzeitverlängerung kann dein AG nur innerhalb von 4 Wochen aus betrieblichen Gründen widersprechen, wenn die rum sind, schreib nochmal - nachweisbar/vielleicht kannst du das Schreiben persönlich vorbeibringen -, dass du die Zustimmung annimmst und darum erst nach dem Ende der neuen Elternzeit, also am (Datum) wieder zur Arbeit zurück kehrst und ungefähr (Datum) um ein Gespräch für die Wiederaufnahme-Gespräche bittest.
Und das du bis zum (Datum Beginn neue Elternzeit) schriftlich um Bestätigung gemäß § 16 Absatz 1, Satz 6 BEEG bittest.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 15.04.2014, 07:12
Antwort auf:
Keine Antwort vom Ag wegen Beschäftigung nach Elternzeit
Hallo!
Danke für deine Antwort!
Außer ein Telefonat im Januar, erfolgte der Kontakt per eMail. Der Antrag auf Verlängerung wurde schriftlich per Post vorgebracht.
Habe also schon Nachweise.
Hänge irgendwie in der Luft, weiß nicht ob es meinen Arbeitsplatz überhaupt noch gibt und da es seit Wochen gar keine Reaktion gibt, weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll.
Liebe Grüße
von
cubicv
am 15.04.2014, 07:50