Frage:
Urlaub fūr die Elternzeit
hallo....ich bin Krankenschwester und arbeite im Krankenhaus . Ich habe eine Frage zu meinen Urlaubstagen. Ich bin 2015 im Oktober durch meine Schwangerschaft ins Berufsverbot geschickt worden ...im Mai 2016 kam meine Tochter zur Welt....habe dann 1 Jahr Elterzeit genommen . Fange jetzt im Mai 2017 wieder an zu arbeiten. ich habe nach meinen Urlaubstagen gefragt und mir wurde gesagt , in der Elternzeit würde ich kein Tag Urlaub bekommen .......für den Rest mit 2017 sind es 41 Tage. Mich macht das mit der Elternzeit stutzig, dass es fūr die Zeit gar kein Tag Urlaub gibt. Stimmt das so ? Können Sie mir helfen?
von
Sophia82016
am 31.03.2017, 17:39
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Urlaub fūr die Elternzeit
Hallo,
für jeden Tag, den Sie VOLL in Ez sind, haben Sie keinen Urlaubsanspruch
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2017
Antwort auf:
Urlaub fūr die Elternzeit
Klar. Warum solltest Du in der EZ wo dein Vertrag ruht auch noch Urlaubsanspruch erwerben? jedenfalls dann wenn du nicht innerhalb der EZ arbeitest. Urlaub erwirbst du nur noch für den Mutterschutz, in der reinen EZ nicht.
Mitglied inaktiv - 31.03.2017, 18:19
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Urlaub fūr die Elternzeit
Wie errechnest Du denn die 41 Tage ?
Wie viele Tage waren noch nicht beantragt und genehmigt vor dem BV und wie viele Tage hast Du pro Jahr ?
von
Sternenschnuppe
am 31.03.2017, 20:01
Antwort auf:
Urlaub fūr die Elternzeit
Sie sagten mir 20 Tage von der Zeit im Berufsverbot, Mutterschaftsurlaub und 21 Tage aus diesem Jahr 2017. Pro Jahr habe ich 30 und die vor dem Berufsverbot sind nicht dazu gerechnet worden, die kommen noch zusätzlich dazu . Das sind 3 tage .
von
Sophia82016
am 31.03.2017, 20:05
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Urlaub fūr die Elternzeit
Also ist das schon richtig so ne?
von
Sophia82016
am 31.03.2017, 20:06
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Urlaub fūr die Elternzeit
Ok, aus 2016 hast Du dann (bei 2,5 Tagen Urlaub im Monat) Anspruch bis einschließlich Juli.
Sind 17,5 Tage.
2017 arbeitest Du ab Mai, also hast Du ab da Anspruch. Sind bis Dezember. Sind wieder 7 Monate.
Zusammen sind das also 35 Tage.
Plus das, was 2015 nicht mehr genommen werden konnte, sofern es nicht schon genehmigt war ( der zählt dann als verbraucht )
von
Sternenschnuppe
am 31.03.2017, 20:11
Antwort auf:
Urlaub fūr die Elternzeit
Es ist ja schon schwer nachzuvollziehen, weshalb man in Zeiten des Beschäftigungsverbots Urlaubsansprüche erwerben kann, aber nicht unbedingt Urlaub nehmen möchte, wenn man eine Erholungsreise antritt oder die Einrichtung Betriebsferien hat.
Aus welchem Grund sollte man Urlaubsansprüche in einem Jahr Elternzeit erwerben, wenn das Arbeitsverhältnis ruht und man keinen Tag gearbeitet hat?
Mitglied inaktiv - 31.03.2017, 20:20
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Urlaub fūr die Elternzeit
2017 sind natürlich 8 x 2,5 Tage.
Also 20 Tage.
Plus die 17,5 und die 3 davor sind es 40,5, aufgerundet 41.
Alles richtig also.
In der Elternzeit ruht der Vertrag, also alle Rechte und Pflichten für beide Seiten.
von
Sternenschnuppe
am 31.03.2017, 21:28