Kein Beschäftigungsverbot nach Elternteil im minijob?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kein Beschäftigungsverbot nach Elternteil im minijob?

Hallo, ich habe nochmal eine Frage. Die Elternteil meint Großen endete am 28.2. Diesen jahres. Da war ich bereits erneut schwanger. " ja, die Bestätigung ist angekommen, da du aber in der Zeit zwischen den Schwangerschaften nichts verdient hast, bekommst du leider kein Beschäftigungsverbot, tut mir leid," Das ist die Original Antwort meines Arbeitgebers, da ich kein Gehalt erhalten habe und nachfragte. Ist ein Minijob im Pflegedienst/Nachtdienst. Bei meiner Großen erhielt ich vom AG sofort ein BV. Ist das rechtlich wirklich so??? Vielen Dank schon mal.

von Jule509 am 04.04.2017, 20:50



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot nach Elternteil im minijob?

Hallo, ab dem ersten Tag nach Beendigung der ersten Elternzeit steht Ihnen der volle Lohn zu, wenn Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten haben. Hierfür müssen Sie nicht gearbeitet haben. Der Arbeitgeber kriegt das Geld doch im U2 Verfahren von der Krankenkasse zurück. Vielleicht kann diese vermitteln. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.04.2017



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot nach Elternteil im minijob?

Wenn die Elternzeit endet, dann lebt dein Arbeitsvertrag wieder auf. Dann muss neu geprüft werden, bei Vorliegen einer Schwangerschaft, wie der Arbeitgeber dich ohne Gefährdungen einsetzen kann. Das geht z.T. auch im Pflegedienst. Wenn keine Nachtdienste arbeitsvertraglich festgelegt sind, dann im Tagdienst. Es wäre normal und richtig, dasss du einfach arbeitest, und wenn es nicht anders geht, mit Bürotätigkeiten. Hast du denn überhaupt eine Betreuungsmöglichkeit für dein erstes Kind? Es gibt KEINEN Rechtsanspruch auf ein BV.

Mitglied inaktiv - 04.04.2017, 21:07



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot nach Elternteil im minijob?

Also wenn Du bis zum 28.02 nicht gearbeitet hast - unabhängig ob schwanger oder nicht - dann bekommst Du für die Zeit bis dahin auch kein Geld. Hättest Du ja auch nicht vom AG bekommen wenn Du nicht schwanger gewesen wärst. Bis dahin hättest Du auch kein BV benötigt - weil du ja nicht am arbeiten warst. Ab dem 1.03 sieht die Sache aber anders aus wenn dann deine EZ geendet hat. Ab dann muss der AG prüfen ob er dir eine andere Arbeit geben kann oder falls er das nicht kann, muss er dir ein BV aussprechen. Du dafür musst auch in der Lage sein zu arbeiten, sprich weder krank geschrieben sein noch darf es sein das Du zB keine Kinderbetreuung hast. heißt, im falle das dein AG etwas anderes hat, müsstest du das auch machen können. Dafür braucht Du keinen Tag gearbeitet haben. Und ja, der AG bekommt in dem Falle das Geld auch wieder von der KK. Würde ihn also mal in Ruhe darauf hinweisen oder noch besser, mich an die KK wenden und die als Vermittler versuchen einzuspannen. Und versuch bei dem Gespräch dich etwas zu sammeln, es ist etwas wirr und schwer zu verstehen was genau du meinst - nur so als Tipp.

Mitglied inaktiv - 04.04.2017, 21:51



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