Hallo, Frau Bader. Ich bin seit April 2011 in Elternzeit (Ende im Oktober 2014) und habe heute den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund erhalten (die jährliche Versicherungsauskunft über mögliche/ zukünftige Leistungen). Vorher habe ich seit 2001 einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob gehabt der derzeit nur ruht wegen Elternzeit. Ich bin auch nicht Teilzeit in der ELternzeit arbeiten gegangen. Jetzt steht in dem Bescheid, dass ich keinen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung hätte weil ich die Pflichtbeitragszeiten (3 J in den letzten 5 J.) nicht erfüllt hätte. Im Bescheid vom letzten Jahr stand der Anspruch noch mit drauf.... Ich frage mich, ob das so sein kann dass durch die Inanspruchnahme der vollen Elternzeit ein solcher Anspruch einfach erlischt? Sollte die Elternzeit da nicht als Ausnahmezeit gesondert gelten und nicht dazu führen den Anspruch zu verlieren?? Vielen Dank für Ihre Nachricht im Voraus Christina S.
von tinaleinchen am 09.05.2014, 11:15