Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader,
Können Sie mir sagen, ob ich _im falle einer Scheidung_ zuerst mein er
spartes ausgeben muss bevor ich Hilfe von Ämtern beziehen kann? Ich bin nämlich in Eltern Zeit im.Anschluss werde bzw kann ich auch nicht viel arbeiten, wenn ich dann
Allein Erziehende von 3 Kindern bin.
Mein Mann zahlt die Miete usw, dass müsste ich ja dann macheb. Das erspartes hatte ich bereits vor der Eheschließung
Mfg
von
desti
am 01.06.2017, 21:58
Antwort auf:
Kapitalvermögen und Scheidung
Hallo,
unabhängig vom Unterhalt? Natürlich.
Sie müssen erst ihr Erspartes verwenden und bekommen dann Hartz IV. Es gibt aber Freibeträge.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2017
Antwort auf:
Kapitalvermögen und Scheidung
Du hast einen Betreuungsanspruch für Deine Kinder und Du hast nicht unerhebliche Unterhaltsansprüche bei drei Kindern ;-) Sollte das Geld aus Unterhalt und Kindergeld nicht langen, kannst Du mindestens Teilzeit (auch in Elternzeit) arbeiten. Theoretisch auch nach EZ Vollzeit. Können Mütter deren Männer auf Montage sind schließlich auch.
Soltest Du doch auf staatliche Hilfe angewiesen sein, wird je nach Leistung die Du beantragst, natürlich auch Dein Vermögen einbezogen. Die Summen die man z.B. pro Lebensjahr behalten darf/ nicht aufbrauchen muss variieren. Es ist unerheblich, ob das Geld vor oder während der Ehe angehäuft wurde. Dies wäre nur für den Zugewinnausgleich relevant, sofern es keinen Ehevertrag gibt.
Mitglied inaktiv - 01.06.2017, 22:39
Antwort auf:
Kapitalvermögen und Scheidung
Für.mich kommt eine Fremdbetreung nur im Notfall in Frage. Erst mit 3 Jahren möchte ich mein Kind abgeben. Danach gehe ich in Teilzeit arbeiten. Wenn es reicht wäre super. Nur die Miete ist so hoch....
von
desti
am 02.06.2017, 13:10
Antwort auf:
Kapitalvermögen und Scheidung
Manch einer möchte auch lieber mit 40 in Rente gehen :-D Entschuldige bitte aber wir sind doch nicht bei "Wünschdirwas". Die Gesellschaft kommt dafür nicht auf. Die nächste Mama möchte vielleicht erst ab dem Schuleintritt der Kinder wieder selbst für ihren Unterhalt sorgen. Irgendwo muss es eine Grenze geben und die ist klar beim 1. Lebensjahr. Es gibt ein Jahr Elterngeld nach BEEG und es gibt einen Betreuungsanspruch. Dein noch Ehemann darf Dein Vorhaben aber gern unterstützen, indem er mehr Unterhalt zahlt als er muss, ggf. ist es ihm ja vielleicht auch wichtig, dass die Kinder nicht in die Kita müssen..?
Mitglied inaktiv - 02.06.2017, 13:19
Antwort auf:
Kapitalvermögen und Scheidung
Also selbst wenn Du ein nettes Jobcenter hast, die Dir das bewilligen würden, bis auf den Selbstbehalt müsstest Du dein Vermögen erst aufbrauchen. D.h. aber nicht einfach nur ausgeben, da wird geprüft für was, wann usw.
Mitglied inaktiv - 02.06.2017, 13:48