Hallo, Ich habe die Elternzeit für mein erstes Kind bis August 2016 auf ein 3. Jahr verlängert. Nun ist meine Frage - wenn ich auf Grund einer neuen Schwangerschaft und dem daraus resultierenden Mutterschutz die Elternzeit beende (vorraussichtlich Mitte 2016), kann ich die dadurch nicht genommene Elternzeit nachträglich wieder beantragen? Es geht dabei um die Regel, dass man bei einer vor Begin d. Mutterschutzes beendeten Elternzeit, im Mutterschutz nicht nur den KK Betrag des Mutterschaftsgeldes bekommt, sondern auch den AG Zuschuss. Da man aber die Elternzeit vorzeitig beendet, ist die Frage ob diese Elternzeit dann komplett verfällt. Vielen Dank für den Rat. Nina
von NinaKP am 20.05.2015, 17:00