Kann meine Tochter den Nachnamen behalten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann meine Tochter den Nachnamen behalten?

Guten Tag, meine Tochter trägt aktuell meinen Geburtsnamen. Nun möchte ich in naher Zukunft heiraten, allerdings nicht den Kindsvater. Ich teile mir mit dem Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht. Ich würde gerne den Nachnamen meines Partners annehmen. Kann meine Tochter dann meinen Geburtsnamen behalten? Kann meine Tochter auch den Namen des neuen Partners annehmen wenn sie es möchte? Sie ist 7 Jahre alt. Brauchen wir dann zwingend die Zustimmung des Kindsvaters? MFG

von Peohailey am 15.11.2016, 17:10



Antwort auf: Kann meine Tochter den Nachnamen behalten?

Hallo, das Kind kann den Namen behalten, eine Einbenennung ist nur mit Zustimmung des Vaters möglich, da das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2016



Antwort auf: Kann meine Tochter den Nachnamen behalten?

Hallo, die Tochter kann Ihren Namen behalten. Eine Umbenennung auf den Namen des Ehemannes geht nur mit Zustimmung des Kindsvaters - oder wenn das Gericht die Zustimmung ersetzt. Bei gemeinsamen Sorgerecht und Kontakt zum Kindsvater ist das aber aussichtslos.

Mitglied inaktiv - 15.11.2016, 17:14



Antwort auf: Kann meine Tochter den Nachnamen behalten?

Mein Mann nahm unseren Namen an, wir waren in der Mehrzahl. Du könntest auch einen Doppelnamen nehmen und so die Verbindung halten. Oder sie nimmt den Namen ihres Vaters an, dann hieße sie zumindest so wie ein Elternteil von ihr.

von Sternenschnuppe am 15.11.2016, 17:38



Antwort auf: Kann meine Tochter den Nachnamen behalten?

Bedenke auch, falls weitere Kinder geplant sind, die Kinder mit deinem neuen Ehemann werden den Nachnamen bekommen den ihr als Familiennamen wählt. Die Überlegung das der mann also deinen annimmt wäre eine Version die mehrere Vorteile hätte. oder eben Du einen Doppelnamen. Und da deine Tochter älter wie 5 Jahre ist geht die Umbennenung - selbst wenn der leibliche Vater zustimmt - eh nur über Gericht.

Mitglied inaktiv - 15.11.2016, 18:35



Antwort auf: Kann meine Tochter den Nachnamen behalten?

Wie kommst du darauf dass bei einem Kind ab 5 die EInbenennung nur übers Gericht läuft? Meine Kinder waren 12 und 8 bei ihrer Einbenennung, es reichte das EInverständnis des leiblichen Vaters und mein Mann musste zustimmen dass er den Kindern seinen Namen geben will, mehr nicht.

von Julisa am 16.11.2016, 12:33



Antwort auf: Kann meine Tochter den Nachnamen behalten?

Weil uns genau das im letzten Monat hier so vor dem Standesamt gesagt wurde. Ab dem 5ten Geburtstag wird Kind gefragt und das OK vom Amtsgericht geholt. Ab dem 12ten müssen die Kinder selbst zustimmen.

Mitglied inaktiv - 16.11.2016, 12:53



Antwort auf: Kann meine Tochter den Nachnamen behalten?

Das ja krass. Ist vielleicht neu, unsere Einbenennung war vor 3 Jahren. Ich selbst hab zwar meine Kinder gefragt was sie wollen, aber vom Amt hat kein Hahn danach gekräht.

von Julisa am 16.11.2016, 13:26



Antwort auf: Kann meine Tochter den Nachnamen behalten?

Ich muss mich mal dazwischen drängeln, weil ich schon damit zu tun hatte. Wenn der Elternteil dessen Namen das Kind trägt oder das gemeinsame Sorgerecht ausübt, zustimmt, geht eine Einbenennung recht einfach beim Standesamt über die Bühne, ab 5 Jahren muss auch das Kind zustimmen. Wenn der Elternteil dessen Namen das Kind trägt oder das gemeinsame Sorgerecht ausübt nicht zustimmt, läuft das übers Amtsgericht, die müssen ja seine Zustimmung ersetzen und da es um das Kindeswohl geht, werden die werden das Jugendamt zur Befragung der Kinder und Feststellung der Lebensverhältnisse im Regelfall mit ins Boot holen. In Deutschland haben Namen eben eine hohe Bedeutung...

von grummelbrumm am 16.11.2016, 20:40



Antwort auf: Kann meine Tochter den Nachnamen behalten?

Beide Eltern leiblich, beide Sorgerecht, beide wohnen zusammen. Was weiß ich warum die das hier bei uns auf 2 Standesämtern so gesagt haben. Sowohl bei der Anmeldung zur Eheschließung wie auch als ich die neue Urkunde angeholt habe.

Mitglied inaktiv - 16.11.2016, 21:05



Antwort auf: Kann meine Tochter den Nachnamen behalten?

Vor Gericht geht es nur, wenn ein Elternteil dagegen ist. Wenn dann noch die leiblichen Eltern heiraten und ein Familienname bestimmt wird, dann kann das Kind eh nicht anders heißen. Es dürfte den alten Namen gar nicht behalten. Ebenso wie alle weiteren in dieser Ehe gezeugten Kinder diesen Familiennamen bekommen. Ganz ganz sicher :-)

von Sternenschnuppe am 16.11.2016, 22:16