Kann meine Lebensgefährtin auch Elternzeit nehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann meine Lebensgefährtin auch Elternzeit nehmen?

Hallo Frau Bader, meine Lebensgefährtin würde gerne Elternzeit nehmen obwohl ich das Kind bekommen werde und nur 3 Monate zu Hause bleiben würde. Nun die große Frage. Geht dies obwohl wir nicht verheiratet sind? Sie kann natürlich nicht in der Geburtsurkunde stehen auch wenn Sie den kleinen Stern direkt nach der Geburt adoptiert. Vielen Dank. Liebe Grüße

von Wuermchen87 am 11.03.2019, 10:53



Antwort auf: Kann meine Lebensgefährtin auch Elternzeit nehmen?

Hallo, wenn Sie nicht verheiratet sind, ist es sehr problematisch mit der Adoption und wird nicht klappen. Elterngeld kann man nur bekommen, wenn man mit dem Kind leiblich oder eben adoptiert verwandt ist. Elternzeit können Sie auch bekommen für das leibliche Kind Ihrer Lebenspartnerin. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2019



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