Hallo,
während der Schwangerschaft haben wir uns getrennt, mein Ex-Partner will aber trotzdem für uns da sein und alles mit uns machen was nach der Geburt dazu gehört - das Verhältnis ist glücklicherweise sehr gut.
Er will dementsprechend auch die 2 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Jetzt habe ich aber schon so viel gelesen, dass dies nicht möglich ist, wenn man nicht im selben Haushalt lebt.
Allerdings habe ich auch gelesen, dass der Vater Anspruch darauf hat, wenn nachgewiesen wird, dass er sich in dieser Zeit um das Kind kümmert.
Beide Aussagen widersprechen sich.
Heißt "sich um das Kind kümmern", dass Vater und Kind im selben Haushalt gemeldet werden müssen oder genügt eine Bescheinigung der Mutter, dass er sich in dieser Zeit um das Kind kümmert.
Er will die Elternzeit im 2. Monat nach der Geburt (errechneter ET ist der 15.01.2017) und nach meinem 12. Monat Elternzeit nehmen, also wenn ich wieder arbeiten gehe bzw. hatten wir auch überlegt, dass er sie im Sommer 2017 nimmt - das ist noch nicht raus.
Dazu müsste jetzt aber erstmal die Frage geklärt werden, ob es für ihn überhaupt möglich ist die Elternzeit zu nehmen und Elterngeld zu bekommen.
Die Vaterschaftsanerkennung haben wir bereits gemacht.
Spielt dabei das Sorgerecht eine entscheidende Rolle?
Vielen Dank für Ihre Antwort und Viele Grüße,
Dini43
von
Dini43
am 14.12.2016, 10:23
Antwort auf:
Kann mein Ex-Partner Elternzeit nehmen und hat er Anspruch auf Elterngeld?
Hallo,
für EG muss er mit dem Kind in einem Haushalt leben
Liebe Grüße
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2016
Antwort auf:
Kann mein Ex-Partner Elternzeit nehmen und hat er Anspruch auf Elterngeld?
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html
Da steht ganz klar immer "mit dem Kind in einem Haushalt leben". Es müsste nicht mal seins sein, damit er EG bekommt, aber er muss im selben Haushalt leben. Hier geht es um das Elterngeld, nicht die (unbezahlte) Elternzeit.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 14.12.2016, 12:44
Antwort auf:
Kann mein Ex-Partner Elternzeit nehmen und hat er Anspruch auf Elterngeld?
Vielen Dank für die Antworten.
Es gibt also gar keine Möglichkeit, dass er Elterngeld bekommt, wenn er nicht mit dem Kind in einem Haushalt wohnt?
Aber Elternzeit könnte er machen? Dann würde aber kein Elterngeld bezahlt werden?
Ist da das Sorgerecht mitbestimmend? Also gemeinsames oder alleiniges?
LG
Dini
von
Dini43
am 19.12.2016, 11:10
Antwort auf:
Kann mein Ex-Partner Elternzeit nehmen und hat er Anspruch auf Elterngeld?
Ich nochmal :)
Ich habe jetzt noch ein wenig gegoogelt und folgende Aussagen gefunden:
http://pinnunity.de/threads/elternzeit-f%C3%BCr-getrennt-lebende-v%C3%A4ter-m%C3%B6glich.3599/
"Genügt" es, dass mein Ex in diesen 2 Monaten einen 2. Wohnsitz bei mir anmeldet?
Er will jetzt im 2. Lebensmonat Elternzeit nehmen und dann im 13. Monat.
von
Dini43
am 19.12.2016, 12:09
Antwort auf:
Kann mein Ex-Partner Elternzeit nehmen und hat er Anspruch auf Elterngeld?
Hallo,
wir waren gestern bei der Elterngeldstelle und haben uns beraten lassen.
Das Ergebnis ist, dass es genügt, dass mein Ex-Partner sich als Zweitwohnsitz bei mir meldet und dann bekommt er Elterngeld.
Ich verzichte damit natürlich auf das Alleinerziehende.
Jetzt ist die Frage, ich wohne mit meinen Eltern in ihrem Haus, bezahle aber keine Miete.
Weiß jemand welche Auswirkungen es auf meine Eltern und das Haus haben könnte, wenn noch eine Person als Zweitwohnsitz mit im Haus gemeldet ist? Also Steuern, Müll, Strom- & Wasserberechnungen und was da alles so dazu gehört?
Hat da jemand Erfahrungen?
Danke & Viele Grüße
von
Dini43
am 30.12.2016, 18:33