Hallo, seit einem Jahr arbeite ich in einem großen Kaufhaus auf geringfügigen Basis 2-3 mal pro Woche von 18:30-22:30/23:00 Uhr. Diesen Job habe ich bewusst gewählt weil ich eine 2-jährige Tochter habe die ich sonst nicht anders Betreuen kann (bzw. nicht in die Kinderkrippe geben möchte) und mein Mann im Schichtdienst arbeitet. Ich Räume bei meiner Arbeit die Regal ein. Wir haben oft bis zu 2m hohe Paletten gemischt mit Essig und Öl Kartons, Kartons mit Dosen, Schokolade, Marmelade, Brot oder Chips. Jetzt bin ich mit meinem zweiten Kind Schwanger. Ich habe meinen Arbeitgeber sofort darüber informiert. Personalchef und Betriebsarzt wollten mich ganz normal weiter arbeiten lassen. Mein Frauenarzt hat gesagt er kann nichts machen ich müsste mich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Dort habe ich mich dann beraten lassen. Mit den Informationen, die ich dort bekommen habe habe ich mich wieder an den Betriebsarzt und den Arbeitgeber gewendet. Der Betriebsarzt hat dann gesagt ich darf nicht mehr als 5 kg heben und nicht länger als 20 Uhr arbeiten. Der Personalchef war jetzt 2 Wochen im Urlaub und seine Sekretärin hat gemeint ich solle bis er vom Urlaub zurück kommt nur von 18-20 Uhr arbeiten. Jetzt ist er wieder vom Urlaub da und meinte dann muss ich wann anders arbeiten weil ich nicht nur zwei Stunden arbeiten darf, aber einen Termin für eine Besprechung zögert er hinaus. Aber es sieht nicht so aus als würde er mir ein Beschäftigungsverbot geben. Jetzt ist meine Frage, kann er mich beispielsweise an die Kasse versetzt und mich Tagsüber arbeiten lassen? Da dies für mich unmöglich ist, da ich keine Betreuung für meine Tochter habe. Bzw. kann er mich dann wegen Arbeitsverweigerung kündigen?
von Bohne2015 am 18.03.2017, 12:43