Kann mein AG eine per Email angebotene Stelle zurückziehen wg. Schwangerschaft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann mein AG eine per Email angebotene Stelle zurückziehen wg. Schwangerschaft?

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis und mein Vertrag läuft im September 2019 aus. Mir wurde per Email eine Stelle ab September angeboten, der ich per Email zugesagt habe. Ich bin schwanger und werde im November in Mutterschutz gehen. Da ich Spannungen zwischen meinem Arbeitgeber und mir vermeiden wollte durch Verschweigen der Schwangerschaft, hatte ich mich entschieden, diese offen anzusprechen. Leider hat mein AG ohne zu zögern sein Stellenangebot zurückgezogen als er von der Schwangerschaft erfahren hat. Habe ich rechtlich irgendeine Handhabe (Anspruch auf die Stelle/Entschädigungszahlung)? Ich freue mich auf Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen, Devi

von Devi am 04.06.2019, 11:28



Antwort auf: Kann mein AG eine per Email angebotene Stelle zurückziehen wg. Schwangerschaft?

Hallo, entscheidend ist die Frage, ob per E-Mail ein Vertrag zustande gekommen ist. D.h., er hat Ihnen ein konkretes Angebot gemacht, dass unbedingt genaue Angaben zu dem Job und zu der Bezahlung enthalten musst und Sie haben zugesagt. Wenn dem so ist haben Sie einen Anspruch. Denn dann wurde ein wirksamer Arbeitsvertrag geschlossen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2019



Antwort auf: Kann mein AG eine per Email angebotene Stelle zurückziehen wg. Schwangerschaft?

Wird in der Mail denn klipp und klar bestätigt, dass du dann ab Datum x diese Stelle hast? Also irgendwelche verbindlichen Zusagen auf Basis einer Bewerbung/Gespräch etc? Irgendwelche Regelungen bzgl. Gehalt, Arbeitszeiten oder so? Zwar muss ein Arbeitsvertrag nicht zwingend auf Papier erfolgt sein um Gültigkeit zu haben, aber bestimmte Inhalte muss die Vereinbarung eben doch enthalten um als Arbeitsvertrag gelten zu können.

von cube am 04.06.2019, 12:13



Antwort auf: Kann mein AG eine per Email angebotene Stelle zurückziehen wg. Schwangerschaft?

Ich habe per Email die Stelle vom Chef angeboten bekommen mit der Aussage, es sei eine Elternzeitvertretung für ein Jahr mit 40% ab September. Daraufhin habe ich zugesagt. Als Antwort habe ich eine weitere Stelle (ergänzend zu der bereits angebotenen Stelle) angeboten bekommen. Aus dem Text geht hervor, dass mein AG fest mit mir rechnet für die Stelle ab September. Reicht das als Bestätigung?

von Devi am 04.06.2019, 12:27



Antwort auf: Kann mein AG eine per Email angebotene Stelle zurückziehen wg. Schwangerschaft?

ja. er hat angeboten, du hast angenommen = vertrag. also ist er dran gebunden

von mellomania am 04.06.2019, 15:21



Antwort auf: Kann mein AG eine per Email angebotene Stelle zurückziehen wg. Schwangerschaft?

Vielen lieben Dank für die Antworten. Also der Chef hat keine Angaben zur Bezahlung reingeschrieben (da es eine Stelle mit gleicher Funktion ist nur in einem anderen Bereich) aber genau den Bereich genannt, in dem ich arbeiten soll, das genaue Datum und die Stundenzahl. Außerdem hat er einer Kollegin von mir mitgeteilt, dass ich die Stelle ab September antreten werde. Reicht das aus? Wie müsste ich denn vorgehen, wenn ich klagen wollen würde? Und was wäre ein potentielles Ergebnis einer solchen Klage?

von Devi am 04.06.2019, 20:23



Antwort auf: Kann mein AG eine per Email angebotene Stelle zurückziehen wg. Schwangerschaft?

Das Ergebnis wäre dann wohl, dass Du nach erfolgreicher Klage diese Stelle bekommst, diese dann 100% nicht verlängert wird, wahrscheinlich auch noch besonders schlecht bezahlt (Gehalt war ja noch nicht Thema) und Du zusätzlich ein volles Jahr von dem Typen schikaniert wirst. Sorry, aber nichts anderes ist bei so einem Chef zu erwarten.

von Car.78 am 04.06.2019, 20:34



Antwort auf: Kann mein AG eine per Email angebotene Stelle zurückziehen wg. Schwangerschaft?

Sie ist doch jetzt schon schwanger. Der chef ist angep.... weil er halt langfristig jemanden wollte.

Mitglied inaktiv - 04.06.2019, 20:44



Antwort auf: Kann mein AG eine per Email angebotene Stelle zurückziehen wg. Schwangerschaft?

Du hast Anspruch auf die Stelle. Vertrag ist Vertrag. Es gibt Mails, die Kollegin weiß bescheid. Es war halt unklug jetzt etwas zu sagen... Lass es darauf ankommen und Dich beim Anwalt beraten. Theoretisch kommt er schwer aus der Nummer heraus. Will er nicht mehr und Du auch nicht mehr - kann er sich ja gegen Geld "freikaufen".

von HeyDu! am 04.06.2019, 21:06



Antwort auf: Kann mein AG eine per Email angebotene Stelle zurückziehen wg. Schwangerschaft?

Schikanieren kann sie der AG max. 2 Monate von einem Jahr, denn dann beginnt der Mutterschutz. Man überlebt es. Achja und besteht sie nicht auf die Erfüllung des Vertrages, kann sie der AG bis September ja dennoch ärgern...bis dahin hat sie einen Vertrag und der AG wird rum wie num seine Einstellung/Meinung nicht ändern. Fraglich ob man sich wegen 2 x Gehalt und Mutterschutzgeld den Stress mit dem Rechtsweg antun möchte. Ich würde versuchen etwas Geld heraus zu schlagen und das Weite suchen. "Diese dann 100 % nicht verlängert wird." Wenn die Fragestellerin dem nicht nachgeht und nachgibt, stellt sie der AG nach Elternzeit auch nicht wieder ein. Ist also kein Argument.

von HeyDu! am 04.06.2019, 21:16



Antwort auf: Kann mein AG eine per Email angebotene Stelle zurückziehen wg. Schwangerschaft?

da wohl ein Vertrag zustande gekommen. Position, Beginn, Arbeitszeit/Stundenzahl wurden genannt. Bezahlung offenbar nicht klärungsbedürftig, da gleiche Position, Kollegin wurde ebenfalls schon informiert. Ich würde hier schriftlich! darauf hinweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Vielleicht machst du es so, dass du ein bisschen auf "verwirrt" machst. Nach dem Motto "unklar, warum der Vertrag jetzt zurückgezogen wurde, wo doch auf Grund der Schwangerschaft sogar Kündigungsschutz gilt. Du dich aber gerne diesbezüglich auch noch mal anwaltlich schlau machen würdest." Und genau das würde ich dir auch raten. Es ist kaum anzunehmen, dass der Chef einfach so nachgibt und daher würde ich tatsächlich einen Anwalt für Arbeitsrecht dazu befragen, der den Schriftverkehr nochmal genau prüft, ob auch tatsächlich die Voraussetzungen für einen Vertrag gegeben sind. Evt. hast du aber auch Glück und der Chef knickt schon bei der Erwähnung "Anwalt" ein.

von cube am 05.06.2019, 08:33



Antwort auf: Kann mein AG eine per Email angebotene Stelle zurückziehen wg. Schwangerschaft?

Sorry, falsch gelesen. Stimmt, es ist somit nicht so lange ABER auch 2,3 Monate können da sehr lange werden, insbesondere wenn man schwanger ist. Kuschelig wird es nicht werden. Man muss halt wissen, ob man sich das in dem Zustand antun will.

von Car.78 am 05.06.2019, 14:38



Antwort auf: Kann mein AG eine per Email angebotene Stelle zurückziehen wg. Schwangerschaft?

Vielen Dank euch für eure Antworten und Einschätzungen. Ich wende mich mal an den Betriebsrat und lass mich da nochmal beraten. Der Chef hat die Stelle sogar heute schon einer Kollegin zugesagt... Naja ich werde sehen, was sich machen lässt.

von Devi am 05.06.2019, 19:15



Antwort auf: Kann mein AG eine per Email angebotene Stelle zurückziehen wg. Schwangerschaft?

er hat dir die stelle zugesagt, schriftlich. heute einer kollegin. der wird ein dickes problem bekommen wenn beide auf die stelle beharren weil ihr beide eine zusage habt...oh mann. mach dich echt schlau und kümmere dich drum es ist ein vertrag da!

von mellomania am 05.06.2019, 21:19



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