Sehr geehrte Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit und möchte bei meinem jetzigen Arbeitgeber gerne in Teilzeit arbeiten. Mein Arbeitgeber ist eine Uniklinik und ich werde nach TV-L bezahlt. Ich habe einen befristeten Vertrag, den ich nach den Bestimmungen des WissZeitVG um die Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit um 2 Jahre verlängert habe, bis Anfang 2014. Es handelt sich um einen Vollzeitvertrag und die verbleibende Restarbeitszeit beträgt leider gerade einmal 36 Tage. Jetzt habe ich nach einem Jahr Elternzeit die Möglichkeit in Teilzeit (50%) eine auf 6 Monate befristete drittmittelfinanzierte Stelle bei demselben Arbeitgeber anzunehmen. Das würde ich sehr gerne tun. Allerdings wurde mir von der Personalabteilung nun mitgeteilt, dass mit der Unterzeichnung des neuen befristeten Vertrages mein alter Vertrag aufgelöst würde. Ich würde meinen alten Vertrag aber gerne behalten, da ich, wenn alles gut geht im Juli wieder Mutter werde und dann erneut Elternzeit nehmen könnte. Ich habe versucht im Netz zu recherchieren, aber leider nicht sehr viel dazu gefunden. Ich weiß, dass es nach TV-L §2 grundsätzlich möglich ist 2 Arbeitsverträge bei einem Arbeitgeber zu haben. Es darf nur kein unmittelbarer Sachzusammenhang zw. den Tätigkeiten bestehen. Wäre es auch möglich den Drittmittelvertrag mit dem alten Vertrag zu „verschmelzen“ und ihn einfach zu verlängern? Ich kenne mich im Arbeitsrecht leider so gar nicht aus und wollte Sie fragen, ob Sie evt. eine Möglichkeit sehen, dass ich meinen alten Arbeitsvertrag behalten kann und trotzdem die nächsten 6 Monate arbeiten gehen kann. Vielen Dank im Voraus
von Schnurpsen am 10.01.2013, 05:23