Da ja keiner in den Kopf eines Kindes schauen kann und bis dato auch Gott sei Dank keiner Gedanken lesen kann, stellt sich mir allgemein die Frage, ob überhaupt die Möglichkeit besteht gegen das zuständige Jugendamt bzw. den/die zuständige/n Mitarbeiter/in eine Meldung nach Paragraph 8a SBG VIII zu machen und bei wem bzw. welcher Behörde, oder muss ein Strafantrag gestellt werden? Für eine Beantwortung bin ich Ihnen danbar.
LG
von
Sarina291014
am 27.11.2014, 13:59
Antwort auf:
Kann man eine Meldung nach P 8a SGB VIII gegen das Jugendamt machen?
Hallo,
was meinen Sie?
§ 8a SGB VIII? Schutzauftrag?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2014
Antwort auf:
Kann man eine Meldung nach P 8a SGB VIII gegen das Jugendamt machen?
Hallo Frau Rechtsanwältin Bader,
ja, ich meine den Schutzauftrag. Oder gibt es keine höhere Behörde bzw. unterliegt es dann dem StGb im Sinne einer Körperverletzung?
Vielen Dank
Sarina
von
Sarina291014
am 01.12.2014, 17:03