Guten Tag,
Bei meinem ersten Kind habe ich nur ein halbes Jahr Elternzeit beantragt. Kann ich beim zweiten Kind ein Jahr nehmen und im Anschluss das halbe Jahr vom ersten Kind nachholen? Habe etwas von Zustimmung des Arbeitgebers gelesen. Ich wurde damals nur gefragt wie lange ich in Elternzeit gehe und ging davon aus, das ich den Rest nachholen kann bei Bedarf. Habe leider nichts dazu gefunden. Meistens geht es um Überschneidungen der Elternzeiten.
Ich danke im Voraus für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Chrysanthes
von
chrysanthes
am 11.01.2015, 19:57
Antwort auf:
Kann man die Elternzeit vom ersten Kind nachholen nach der Elternzeit des zweite
Hallo,
sie können erst einmal die Eltern Zeit vom zweiten Kind zu Ende nehmen und dann, mit Zustimmung des Arbeitgebers, noch bis zu zwölf Monate vom ersten Kind nehmen bis dieses seinen achten Geburtstag feiert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2015
Antwort auf:
Kann man die Elternzeit vom ersten Kind nachholen nach der Elternzeit des zweite
Wann ist Kind 1 denn geboren ?
Hast Du Dir 12 Monate übertragen lassen bis zum 8. Geburtstag ?
von
Sternenschnuppe
am 12.01.2015, 07:12
Antwort auf:
Kann man die Elternzeit vom ersten Kind nachholen nach der Elternzeit des zweite
Mein Kind ist 2 Jahre und vier Monate. Es wurde damals nichts gesagt. Nur wie lange ich gehen möchte. Was ist wenn mein Arbeitgeber nun sagen würde, sie haben nichts beantragt, nun haben sie"Pech".
von
chrysanthes
am 13.01.2015, 16:36