Hallo Nicola,
mein Sohn kam im November zur Welt und ich habe für ein Jahr Elterngeld beantragt. Im Nachhinein hat sich auf Grund meiner Arbeitsstelle herausgestellt, dass es sinnvoller gewesen wäre, das Elterngeld für zwei Jahre (also 50%) zu beantragen. Nun wäre meine Frage, ob man den Bezug von 1 Jahr 65 % auf 2 Jahre 50 % nochmal abändern kann?
Vielen Dank für Deine Antwort.
Liebe Grüße
Mama von Baby-Fabio
von
Familienglück123
am 18.03.2017, 14:27
Antwort auf:
Kann man den Bezugszeitraum von Elterngeld nochmal ändern?
Hallo,
ich glaube, der liegt bei Ihnen ein Gedankenfehler vor. Sie bekommen, wenn Sie Elterngeld Plus wählen, nicht mehr, sondern den gemäß Bescheid zustehenden Betrag hälftig auf die doppelte Anzahl der Monate ausgezahlt. Wenden Sie sich kurzfristig an die Elterngeldstelle, dies müsste für die noch zukünftigen Monate noch zu ändern sei.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2017