Hallo, Ich habe bis März 2016 Betreuungsgeld erhalten, da ich noch ein Altfall bin. Es wurde dann aufgehoben, da meine Tochter zur Tagesmutter gehen sollte. Leider funktionierte die Eingewöhnung nicht richtig. Sie wechselte in einen Kindergarten. Auch dort funktionierte die Eingewöhnung nicht. Kann man den Aufhebungsbescheid irgendwie rückgängig machen ? Neu beantragen geht ja nicht mehr. Danke
von Minimaus Alexia am 20.04.2016, 13:41