Hallo Frau Bader, im Antrag für das Elterngeld müssen für den Bezugszeitraum immer Lebensmonate angegeben werden. Unser Sohn ist am 27.8 geboren worden und mein Mann möchte jetzt gerne vom 15.4- 14.6 Elternteil/Elterngeld beantragen. Jetzt stellt sich uns die Frage ob das geht oder ob er nur immer vom 27. Eines Monates ausgehend Elternzeit bzw. Elterngeld bekommt? danke für Ihre Hilfe
von
Trula
am 11.02.2014, 10:28
Antwort auf:
Kann man das Elterngeld auch für Zeiträume zwischen den lebensmonaten beziehen.
Hallo,
das geht nur nach Lebensmonaten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2014
Antwort auf:
Kann man das Elterngeld auch für Zeiträume zwischen den lebensmonaten beziehen.
JA, immer nur Lebensmonate. In eurem Fall immer ab 27. eines Monats bis einschl. 26 des Folgenden
von
Tanja2255
am 11.02.2014, 11:09
Antwort auf:
Kann man das Elterngeld auch für Zeiträume zwischen den lebensmonaten beziehen.
Dein Mann kann auch so wie geplant EG beziehen.
Das hat jedoch erhebliche Nachteile: da EG immer nach Lebensmonaten bezahlt wird nutzt er dadurch trotz der 2 Zeitmonate 4 EG Monate, bekommt diese aber nicht voll bezahlt. Dir stehen aber dadurch zwei Monate weniger zu Verfügung.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 11.02.2014, 15:59
Antwort auf:
Kann man das Elterngeld auch für Zeiträume zwischen den lebensmonaten beziehen.
Genauso ist es!
Dadurch verbraucht der Vater 2 Elterngeldmonate mehr (als üblich) und der Mutter stehen 2 Monate weniger zur Verfügung.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.02.2014, 19:27