Frage: Kann man dagegen was Unternehmen?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe von der Elterngeldkasse ein schreiben erhalten das ich 1000 zurückzahlen soll . Ich habe meinen Dienstvertrag vor Beginn meiner Geringfügigen stelle [400 euro] zugefaxt was ich auch mit einen der Mitarbeiter vorher telefonisch besprochen habe . Da alles telefonisch besprochen wurde habe ich mir weiter keine Sorgen gemacht und dachte alles wäre geklärt. Zu diesen Zeitpunkt habe ich basiselterngeld erhalten . Nach einer Zeit wollte ich mich mal erkundigen wie es aus sieht wenn ich eine halbe stelle annehme wie viel Elterngeld mir noch zusteht. Da habe ich bereits schon Elterngeldplus bezogen. Ich habe 4 Monate lang Basiselterngeld erhalten wobei anscheind die hohe Rückzahlung entstanden worden ist nach den 4 Monaten habe ich Elterngeldplus erhalten wo ich keine probleme hatte.Nur als ich da angerufen habe würde mir unterstellt das ich nicht angegeben habe das ich arbeiten gehe . Leider kann ich auch nicht mehr nachweisen das ich es zugefaxt habe und der Mitarbeiter kann sich auch nicht mehr dran erinnern da es Ende September 2017 war . Ich weiß jetzt nur nicht was ich machen soll . Ich habe 3 Wochen Zeit den Betrag nachzuzahlen. Ich denke mir wenn die alles richtig berechnet hätten wäre nicht so eine hohe Rückzahlung entstanden. Und da es alles schon bei den steuernausgleich berechnet worden ist ohne die 1000Nachzahlung, kann ich da auch noch wegen dem Elterngeld zurückzahlen.

von Ela25112016 am 15.06.2018, 17:16



Antwort auf: Kann man dagegen was Unternehmen?

Hallo, ich verstehe das nicht so ganz Das EG berechnet sich nach dem Lohn VOR der Geburt. Wenn man während des Bezuges gearbeitet hat, wird es angerechnet. Was ist falsch berechnet und was ist mit dem FAX? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2018



Antwort auf: Kann man dagegen was Unternehmen?

Kläre wegen Raten. Fakt ist, wenn du EG beziehst musst du Einkommen angeben und das wird verrechnet. Wusstest du ja auch. Hättest also entsprechend Geld zurück legen können. Hat du leider nicht. Deshalb würde ich da jetzt die Situation schildern und denen einfach Ratenzahlung anbieten. Meistens lassen sich da Behörden gut drauf ein. Günstiger wie wenn sie dir das Konto pfänden und bis dahin weitere Kosten auf dich zukommen.

von Felica am 15.06.2018, 18:41



Antwort auf: Kann man dagegen was Unternehmen?

Ich habe der Elterngeldstelle meine letzten 12 lohnabzüge die ich vor der Geburt erhalten habe zugeschickt damit haben die das Basiselterngeld errechnet . Ich habe ja nicht mit einer Rückzahlung gerechnet zu mindestens bei der Elternkasse nicht . Es geht darum das ich alles mitgeteilt habe und ich plötzlich unerwartet so eine hohe Rückzahlung erstatten soll .. Ich habe Ihnen Frühzeitig mitgeteilt das ich geringfügig Beschäftigt bin . Wenn man weiß das man eine Rechnung von 1000 Euro bekommt ist es selbstverständlich das man die Rechnung bezahlt bekommt .

von Ela25112016 am 16.06.2018, 01:13



Antwort auf: Kann man dagegen was Unternehmen?

Das was du vor Geburt verdient hat war wichtig für die Höhe des Elterngeldes. Verdienst du unter Elterngeld-Bezug dazu, muss du dieses Einkommen, nicht das von vor der Geburt, angeben. Durch das Einkommen bei Elterngeld-Bezug wird dann das eigentliche Elterngeld gekürzt, bis auf mindestens 300 € die man auf jeden Fall bekommt. Elterngeld ist nicht dafür gedacht das man daneben her verdient. Wer nebenbei arbeitet fährt mit Elterngeld Plus besser, weil es da eine Freigrenze gibt bis der man ohne Anrechnung dazu verdienen darf. Du hättest also sofort mit den Tätigkeit besser auf Elterngeld Plus umgestellt. Hast du nicht, also wird das Einkommen angerechnet und führt nachträglich zur Kürzung des Elterngeldes. Kann man alles auch auf diversen Seiten nachlesen und auch sich berechnen. Das die bei den Ämtern nicht die schnellsten sind und das oft dauert bis die was neu berechnet haben ist auch nichts neues. Du wirst also wie gesagt nicht drum herum kommen.

von Felica am 16.06.2018, 15:30



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