Guten Tag Frau Bader,
meine Frage betrifft den Anspruch auf die Partnermonate der Elternzeit.
Meine Frau hat sich nach der Geburt von mir getrennt und lebt nun mit meinem Kind getrennt von mir. Sie hat die ersten 12 Monate Elternzeit genommen und diese enden mitte Mai. Danach war besprochen das ich die beiden Partnermonate nehme und die Tochter auch in dieser Zeit bei mir wohnt (tagsüber und an zwei Nächten + 14tg. Wochenenden).
Dies auch um die Zeit bis zum Beginn der Krippe (01.07.) zu überbrücken.
Nun hat das Landesamt den Antrag auf Elterngeld für mich abgelehnt, da meine Tochter nicht dauerhaft bei mir wohnt und auch nur mit Zweitwohnsitz gemeldet ist.
Meine Fragen:
1) Kann ich trotz der Ablehnung des Elterngeldes dennoch die beiden Partnermonate als Elternzeit für den Vater nehmen?
Was ist ggf. dafür zu regeln?
2) Gibt es eine Möglichkeit auch das Elterngeld zu bekommen?
3) Im schlimmsten Fall würde ich auch gern ohne Elterngeld meine Elternzeit wahrnehmen, ist dies möglich?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
D. Bosse
von
d.bosse
am 15.04.2013, 09:47
Antwort auf:
Kann man auch als getrennt lebender Vater die Partnermonate (Elternzeit) nehmen?
Hallo,
Die Partnermonate können auch von geschiedenen oder getrennt lebenden Paaren in Anspruch genommen werden, wenn der nicht bei den Kindern lebende Partner die Betreuung für zwei Monate übernimmt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2013
Antwort auf:
Kann man auch als getrennt lebender Vater die Partnermonate (Elternzeit) nehmen?
Nach dem Link hier steht Dir das Elterngeld auch zu
http://www.arbeitsratgeber.com/elterngeld_0068.html
Da Du Frau schreibst gehe ich von Ehe und somit gemeinsamen Sorgrecht aus.
Und hier noch eine ältere Antwort von Frau Bader dazu
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-fuer-getrennt-lebenden-Vater_80658.htm
von
Sternenschnuppe
am 15.04.2013, 10:03
Antwort auf:
Kann man auch als getrennt lebender Vater die Partnermonate (Elternzeit) nehmen?
Für den Bezug von EG müsste Dein Kind wirklich bei Dir leben, oder Du müsstest diese Zeit im Haushalt des Kindes leben.
Wenn das Kind also komplett zu Dir kommt und auch bei Dir gemeldet wird, dann kannst Du es neu beantragen.
Mit der Elternzeit verhält es sich genauso wenn ich richtig informiert bin:
"Für den Anspruch auf Elternzeit müssen außerdem die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die Berechtigte bzw. der Berechtigte lebt mit dem Kind im selben Haushalt
- betreut und erzieht es überwiegend selbst und
- arbeitet während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden."
Quelle: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 15.04.2013, 10:09
Antwort auf:
Kann man auch als getrennt lebender Vater die Partnermonate (Elternzeit) nehmen?
Ich habe ganz viele Seiten gefunden in denen steht dass der getrennt lebende Vater Elterngeld bekommen kann, sofern er das Kind betreut. Vorraussetzung gemeinsames Sorgerecht.
Aber auf allen Seiten zur Elternezeit steht dass es die nur be einem gemeinsamen Hashalt gibt.
Wie unsinnig dann. Ohne Elternzeit auch kein Elterngeld.
von
Sternenschnuppe
am 15.04.2013, 10:21