Kann man Elterngeld u Bezugsmonate rückwirkend nach dem 1. Geburtstag ändern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann man Elterngeld u Bezugsmonate rückwirkend nach dem 1. Geburtstag ändern?

Da man das Betreuungsgeld ja erst bekommt, wenn man das Elterngeld 14 Moante voll ausgeschöpft hat, hab ich mich heute gefragt, ob man rückwirkend nach dem 1. Geburtstag noch ändern kann, dass mein Freund für die Lebensmonate 13 und 14 Elterngeld bekommt und 30 h nebenbei arbeitet? Mein Sohn hatte vorgestern Geburtstag, mein Freund ist aber noch in der Ausbildung und konnte jetzt nicht in Elternzeit gehen, jetzt ist mir aber der Gedanke gekommen, dass er die nächsten zwei Moante dann im Prinzip Elternzeit nimmt, aber auf 30 h arbeitet und wir so noch weiter Elterngeld bekommen könnten. Sein Chef würde ihn dann doch normal auf 30 h bezahlen oder? Würden die 30 h dann auch als Ausbildungszeiten anerkannt werden?

von San17 am 19.08.2014, 17:36



Antwort auf: Kann man Elterngeld u Bezugsmonate rückwirkend nach dem 1. Geburtstag ändern?

Hallo, rückwirkend 3 Monate. Er sollte zuerst fragen, ob es dann Probleme mit der Ausbildung geben kann. Ansonsten ist die Antragsfrist 7 Wo, so dass es gar nicht mehr klappt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2014



Antwort auf: Kann man Elterngeld u Bezugsmonate rückwirkend nach dem 1. Geburtstag ändern?

In Ausbildung kann er sogar mehr arbeiten in Elternzeit. Aber was bringt Euch das finanziell ? Nix. Finanziell ist Elternzeit immer ein Minus.

von Sternenschnuppe am 19.08.2014, 18:10



Antwort auf: Kann man Elterngeld u Bezugsmonate rückwirkend nach dem 1. Geburtstag ändern?

Es geht um das Betreuungsgeld im prinzip, wenn mein freund dann das elterngeld bekommen würde rückwirkend, dann könnten wir jetzt schon betreuungsgeld bekommen. wenn er in der ausbildung auch mehr arbeiten darf, wie verhält sich das dann mit lohn u elterngled?

von San17 am 19.08.2014, 18:13



Antwort auf: Kann man Elterngeld u Bezugsmonate rückwirkend nach dem 1. Geburtstag ändern?

ist doch eh schon zu spät. Er hätte 7 Wochen vor Antritt Elternzeit beantragen müssen, ausser der AG sagt netterweise, kein Thema. Nur selbst dann, hätte dein Freund ja spätestens am 1ten geburtstag Elternzeit haben müssen, sonst klappt das nicht mit dem 13ten udn 14ten Lebensmonat. Und rückwirkend Elterngeld kann er nur insofern beantragen, das er den Antrag dafür später einreichen darf (bis zu 3 Monate), die Bedingungen dafür müssen aber schon gegeben sein. Insofern denke ich eher, das der zug abgefahren ist - wenn auch extrem knapp. Ausser ihr habt einen Ag der echt beide, absolut beide Augen zudrückt und nicht auf einen nachgereichte Elterngeldmeldung zu sofort einläßt.

Mitglied inaktiv - 19.08.2014, 22:06



Antwort auf: Kann man Elterngeld u Bezugsmonate rückwirkend nach dem 1. Geburtstag ändern?

Hallo, wie das mit der Ausbildung läuft, kann ich nicht sagen. Elterngeld kann rückwirkend für 3 Monate beantragt werden. Ich habe damals extra bei der Elterngeldstelle nachgefragt, da bei meinem Lebensgefährten berufliche Veränderungen bevorstanden, wir aber noch nicht wussten wie. Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum ihr die Partnermonate für den 13. und 14. Lebensmonat plant. Das ändert ja am Auszahlungsbeginn des Betreuungsgeldes nichts. Wenn Ihr nur 12 Monate Elterngeld bekommt, bekommt man Betreuungsgeld ab dem 15. Monat. Und wenn Ihr noch die Partnermonate nehmt, gibts das Geld auch ab dem 15. Monat. Einen früheren Beginn der Auszahlung des Betreuungsgelds gibts nur, wenn Ihr alle Elterngeldmonate schon früher verbraucht habt. Wie viele Stunden hat denn Dein Partner die letzten Monate gearbeitet? Bis zu 30 Stunden? Wenn ja, dann könntet Ihr ja auch schon für diese Zeit die Partnermonate beantragen, und ihr würdet ab sofort Betreuungsgeld bekommen. Ruf gleich morgen die Elterngeldstelle an. Vielleicht findet Ihr eine Lösung. Vielleicht gibts ja in der Ausbildung die 300 Euro zusätzlich ohne Stunden zu verringern. (Das ist aber nur so ne Idee von mir) Übrigens gibts das Betreuungsgeld für höchstens 22 Monate. Bezieht Ihr es schon vor dem 15. Lebensmonat, gibt es das Betreuungsgeld nicht bis zum 3. Geburtstag. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 20.08.2014, 00:24



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