Hallo Frau Bader, ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind in Elternzeit. Ursprünglich hatte ich eine 30h Stelle, die ich aber aufgrund der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten nicht mehr in dieser Form wahrnehmen kann. Ich würde gerne nach Ablauf der Elternzeit meine 30h in die Betreuungszeiten meiner Kinder legen. Meine AG bieten mir allerdings nur 15-20h an. Und das auch noch mit Arbeitszeiten ausserhalb der Betreuungszeiten oder eben nur als Aushilfe auf 400€ Basis dann. Wenn ich nun selbst zum Ende der Elternzeit kündige, bekomme ich dann eine Sperrfrist von 3 Monaten vom AA? Oder bin ich ALG1 berechtigt? Ich bin zudem noch ziemlich entsetzt, dass man mir schriftlich mitteilte, dass ich dafür Sorge tragen müsste, dass meine Kinder bei Krankheit oder KiTa Streik auch betreut seien und meine Arbeitskraft zur Verfügung stünde. Mir stehen doch Betreuungstage zu, wenn meine Kinder krank sind!? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort!
von s.ratte am 17.03.2014, 21:11