Hallo Frau Bader, Im November 2016 ist meine Tochter zur Welt gekommen, meine Schwangerschaft wurde von einigen Kolleginen nicht gut aufgenommen. Dadurch war ich auch sehr belastet. Zurück zur alten Arbeitsstelle möchte ich aus diesem Grund nicht mehr. Ich hatte durch meine Frauenärztin auch ein Berufsverbot erteilt bekommen und dies hat denen auch nicht gefallen. Nun meine Frage ist, kann ich während der Elternzeit selbst kündigen? Ich habe allerdings bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt, möchte aber doch nach dem 1 Jahr arbeiten gehen aus finanziellen Gründen. Ich möchte weder mit meinen Kolleginnen noch mit meiner Chefin etwas zu tun haben. Wie muss vorgehen? Ich habe vorher als Erzieherin Vollzeit gearbeitet. Ich hoffe ich habe es Ihnen einigermaßen erklären können. Liebe Grüße Esta
von EstaMeyra am 28.08.2017, 10:10