Kann ich vorzeitig meinen Vertrag (Hortplatz) kündigen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich vorzeitig meinen Vertrag (Hortplatz) kündigen?

Sehr geehrte Frau Bader, bzgl. meiner Frage vom 26.06: "Geschrieben von ekina123 am 26.06.2013 Kann ich aus dem Hort-Vertrag rauskommen? Sehr geehrte Frau Bader, meine beiden Kinder gehen im nächsten Schuljahr wieder in einen Hort. Bisher ist auch alles in Ordnung gewesen, aber wir haben jetzt, einen Tag vor den Sommerferien erfahren, dass die Räumlichkeiten stark verkleinert werden. Es bleibt nur noch ein Raum übrig, mit 49 qm, für 20 Kinder. Keine Klettermöglichkeiten mehr, keine Rückzugsmöglichkeiten , kein Außengelände. In dem Raum wird gespielt und gleichzeitig Hausaufgaben gemacht. Am Montag wird schon mit den Baumaßnahmen begonnen. Die Leitung ist nicht bereit, nach einer anderen Lösung zu suchen. Unter diesen Umständen, hätte ich den Vertrag für das nächste Hort-Jahr nicht unterschrieben! Zu dieser Zeit war der Umbau schon geplant, aber den Eltern nicht bekannt. Ich könnte meine Kinder auch in einem anderen Hort unterbringen. Meine Frage ist nun, ob ich das Recht habe, aus dem Vertrag gelassen zu werden, da ich ja unter falschen Voraussetzungen den Vertrag unterschrieben habe. Vielen Dank im Voraus Ekina" und ihrer Antwort: "Re: Kann ich aus dem Hort-Vertrag rauskommen? Antwort von N.BADER am 27.06.2013 Hallo, entscheidend ist, was zu den Räumen im Vertrag steht bzw. gesagt wurde. Evtl. kann man den Vertrag anfechten. Liebe Grüsse NB" habe ich den Vertrag geprüft. Dort sind keine Angaben über die Räumlichkeiten festgelegt. Was bedeutet es juristisch für uns? Gibt es für uns eine Möglichkeit den Vertrag aufzuheben? Vielen Dank Mit freundlichen Grüssen Ekina

von ekina123 am 27.06.2013, 18:15



Antwort auf: Kann ich vorzeitig meinen Vertrag (Hortplatz) kündigen?

Hallo, dann ist entscheidend, was die Vertragsparteien gewollt haben. Sind denn beide bei Vertragsschluss von den großen Räumlichkeiten ausgegangen? Wurde darüber gesprochen oder die Räumlichkeiten gezeigt? Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2013



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