Kann ich vor Ablauf meiner 2 jährigen Elternzeit wieder arbeiten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich vor Ablauf meiner 2 jährigen Elternzeit wieder arbeiten?

Hallo, ich würden gerne wissen ob ich vor Ablauf der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten darf . Ich habe bis April 2018 Elternzeit . Bekomme Elterngeld Plus . Ich würde gerne bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen und ab Oktober bei einem anderen beginnen. Kann ich das so machen ? Und muss ich das bei der Elterngeldstelle melden?

von nina.driever am 16.08.2017, 11:14



Antwort auf: Kann ich vor Ablauf meiner 2 jährigen Elternzeit wieder arbeiten?

Hallo, das können Sie machen. Wenn Sie noch EG bekommen, müssen Sie es mitteilen. Sie können es sich dann aber auch vorher auszahlen lassen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2017



Antwort auf: Kann ich vor Ablauf meiner 2 jährigen Elternzeit wieder arbeiten?

Bei EG Plus musst du das melden. das ist der Nachteil wenn man EG Plus bezieht. Du kannst aber auch die die letzten Zahlungen auf einmal auszahlen lassen, dann ist es ohne Relevanz. Ansonsten wird das Einkommen beim EG unter Umständen - je nach Höhe - zu Kürzungen führen. Davon ab, warum willst Du kündigen? Du darfst innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch bei einem anderen. ich würde da schauen ob der jetzige Ag sein OK gibt, innerhalb der Ez woanders arbeiten und mich dann erst entscheiden ob du wieder VZ zu deinem alten zurück willst oder beim neuen bleibst. Davon ab könntest du die EZ auch verlängern und dann diese zeit auch entsprechend woanders arbeiten. Wie gesagt, nur über 30 Std darfst du nicht kommen und du brauchst das OK des AG wenn du woanders arbeitest. Vor allen, wenn Du keinen AG mehr hast, hast Du auch keine EZ mehr. Arbeitest du bei dem anderen AG kann der dich ja kündigen - außer du hast bei dem auch EZ gemeldet. Im blödesten Fall kündigst du, der neue kündigt dich und du hast gar keinen AG mehr. Und dann auch ein Problem wegen Krankenversicherung.

Mitglied inaktiv - 16.08.2017, 15:19



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