Seit letzten Jahres November muss ich den Kindergartenbeitrag als Alleinerziehend selbst übernehmen. Komplett. Inklusive Essen und 182 Euro für den Ganztagesplatz. Der Kindsvater hat bisher nicht einen einzigen Cent dazu beigesteuert. Ich habe bereits einen Anwalt beauftragt, für die Zukunft zu erreichen, dass er sich an den Kosten beteiligt. Laut Anwalt kann ich aber die Kosten rückwirkend nicht einfordern. Mir war dies lediglich bekannt bei fehlenden Unterhaltsleistungen, nicht jedoch bei dem Kindergartenbeitrag. Der Anwalt ist sich selbst nicht ganz sicher. Im Internet liest man das eine und das andere. Was ist denn nun richtig? Es ist für mich eine unglaubliche Belastung, diesen Beitrag jeden Monat zu stemmen. Ich zahle jeden Monat mit allem 250 Euro ohne das auch nur ein einziger Cent vom Kindsvater kommt. Kann ich die Beiträge anteilig gemessen an seinem Einkommen rückwirkend einfordern oder nicht?
von
mathilda2011
am 05.02.2016, 11:04
Antwort auf:
Kann ich vom Kindsvater den Kindergartenbeitrag rückwirkend einklagen
Hallo,
nicht böse sein, aber wer anwaltlich vertreten ist kann hier nicht beraten werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2016
Antwort auf:
Kann ich vom Kindsvater den Kindergartenbeitrag rückwirkend einklagen
hi,
was hast du denn für ein Einkommen, dass der Kindergartenbeitrag derart hoch ist?
Kindergarten ist Mehrbedarf aber ob das rückwirkend gefordert werden kann....hast du ihn denn schriftlich aufgefordert sich zu beteiligen?
floe
von
la-floe
am 05.02.2016, 13:02
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Kann ich vom Kindsvater den Kindergartenbeitrag rückwirkend einklagen
Die Elterbeiträge sind von Gemeinde zu Gemeinde ganz unterschiedlich geregelt. Wir zahlen z.B. in der höchsten Gruppe 456 EUR. In anderen Gemeinden gibt es einen Standardsatz, der bei geringem Einkommen reduziert werden kann.
von
Lina_100
am 05.02.2016, 18:54
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Kann ich vom Kindsvater den Kindergartenbeitrag rückwirkend einklagen
Zahle für einen Platz von 08-15 Uhr mit Essen jetzt 300€
Zu Deiner Frage : Zahlt er denn den vollen Unterhalt und ist darüber hinaus leistungsfähig ?
von
Sternenschnuppe
am 05.02.2016, 19:46
Antwort auf:
Kann ich vom Kindsvater den Kindergartenbeitrag rückwirkend einklagen
Oh, da scheinen wie Berliner es richtig gut zu haben...
Ich zahle 23€ für die Grosse und 32€ für den Lütten. Platz 7-9h.
floe
von
la-floe
am 06.02.2016, 06:35