Liebe Frau Bader , ich habe am 01. September 2014 beim Interspar die Lehre angefangen , die Probezeit beträgt 3 Monate und wäre mit 30.11.2014 beendet.Mein Chef hat am 28.11.2014 schon eine Kündigung rausgeschickt in der steht dass, das Dienstverhältnis mit 30.11.2014 beendet ist also gekündigt weil ich zu oft im Krankenstand war (ca. 2 Wochen) . Meine frage ist jetzt ich habe erst am 26.11.2014 erfahren das ich schon im 4.Monat schwanger bin und habe es davor wirklich nicht gewusst weil auch kein Bauch zu sehen war . In der Zeit eben wo ich im Krankenstand war hat ich eine Blasenentzündung und musste Antibiotika nehmen . Die Praktisch Ärztin selber hat mir Blutabnahmen und Urinproben entnommen und Untersucht konnte, aber durch die Blasenentzündung auch keine Schwangerschaft feststellen . Ich wollte jetzt wissen ob bei mir das Kündigungsschutzgesetzt gilt. Weil wie ich mich selber im Internet informiert habe , steht bei den meisten Seiten das auch wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht und nicht davon weiß das ich Schwanger bin , habe ich ab dem Zeitpunkt wo ich gekündigt worden bin 2 Wochen zeit Ihm die Schwangerschaft nachzuweisen . Als ich wiederum heute bei der Arbeiterkammer war hat mir die Dame dort gesagt das ich nur 5 Tage Zeit hätte und dass, das Kündigungsschutzgesetzt bei mir wohl möglich gar nicht gilt . Jetzt weiß ich leider nicht mehr was stimmt und was nicht .. und hoffe auf eine Antwort von Ihnen . Mit viel Lieben freundlichen Grüßen Melanie Marinkovic
von Meli medi am 02.12.2014, 22:39