Sehr geehrte Frau Bader,
mein Sohn wurde am 12.04.2014 geboren.
Ich erhalte die letzte Auszahlung des Elterngeldes am 15.03.2015.
Kann ich nach der Auszahlung wieder arbeiten? (2 Tage pro Woche).
Es ist ja für die Zeit vom 12.03. - 12.04.2015 gedacht. Kann ich trotzdem in diesem Zeitraum geringfügig arbeiten ohne das mir Nachteile entstehen?
Offiziell fange ich erst am 01.05.2015 wieder an zu arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Steffi Schwerdtfeger
von
ReLiSt
am 01.12.2014, 09:33
Antwort auf:
Kann ich nach der letzten Auszahlung des Elterngeldes gleich wieder arbeiten?
Hallo,
wenn lt. Bescheid die Auszahlung endet, können Sie danach ohne Anrechung wieder arbeiten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.12.2014
Antwort auf:
Kann ich nach der letzten Auszahlung des Elterngeldes gleich wieder arbeiten?
Ne, denn du arbeitest ja dann in der Zeit, in der du Elterngeld beziehst (bis 11.04.15) Da wird Einkommen angerechnet!
Anrechnungsfrei hinzuverdienen kannst du erst ab 12.04.15.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 01.12.2014, 10:00