Sehr geehrte Frau Bader,
im Juni endet meine 1 jährige Elternzeit. Ich bin in einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten und länger als 6 Monate.
Mein AV ist unbefristet und Vollzeit. Nun möchte ich mit den Stunden für 2 Jahre auf 30 oder 35 runter gehen und danach automatisch wieder auf 40 Stunden hoch. Ist das rechtlich möglich?
Liebe Grüße
von
Loli1985
am 23.02.2016, 11:38
Antwort auf:
Kann ich nach der Elterzeit befristet in Teilzeit anfangen?
Hallo,
leider haben Sie keinen Anspruch auf verlängerung der EZ - aber vllt. macht Ihr AG das mit. Dann könnten Sie in der EZ TZ arbeiten - was die beste Lösung wäre.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2016
Antwort auf:
Kann ich nach der Elterzeit befristet in Teilzeit anfangen?
Warum nimmst du nicht einfach die restliche Elternzeit und arbeitest in dieser Teilzeit?
von
La_Latina
am 23.02.2016, 11:51
Antwort auf:
Kann ich nach der Elterzeit befristet in Teilzeit anfangen?
Sonst frag einfach deinen AG.
Bei mir wurde das gerade letzte Woche problemlos unterschrieben. Ich steige mit 35h wieder ein, befristet auf ein Jahr. Den Anspruch auf TZ hat man ja so oder so.
von
Tini_79
am 24.02.2016, 09:35