Kann ich meinen Eltern ihr Umgangsrecht verweigern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich meinen Eltern ihr Umgangsrecht verweigern?

Hallo Frau Bader! Mein Stiefvater und Opa meiner Kinder ist ein Mensch der keine Kinder hätte haben sollen. Er hat meinen Sohn mit 8 Jahren gezwungen beim Schlachten eines Huhnes zu zu Gucken. Der Junge war total verstört danach und isst kein Fleisch mehr.(Das er Vegetarier wurde,ist ok für mich aber das Trauma hat er nicht überwunden.) und dies ist echt nur eines aus einer Sammlung von Dingen welche er sich ausdenkt um unsere Kinder "Auf den Ernst des Lebens" vorzubereiten. Ich möchte ihm und meiner Mutter das Umgangsrecht wegnehmen oder wenigstens einschränken das sie die Kinder nicht wieder alleine haben dürfen. Wie mache ich das richtig? Vielen dank für Ihre Antwort und Mühen im Voraus. MfG, A.W.

von A.W.A. am 23.02.2017, 07:25



Antwort auf: Kann ich meinen Eltern ihr Umgangsrecht verweigern?

Hallo, Oft führen Konflikte dazu, dass vielen Großeltern das Umgangsrecht ganz untersagt wird. Viele ziehen vor Gericht, um ein Besuchsrecht zu erkämpfen. Aber dieser Kampf ist meist erfolglos, weil die Gesetzeslage es so will. Dabei sind Experten sicher, dass Oma und Opa für ihre Enkelkinder in Krisen, wie zum Beispiel bei einer Scheidung, besonders wichtig sind. Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2017



Antwort auf: Kann ich meinen Eltern ihr Umgangsrecht verweigern?

Indem Du den Kontakt abbrichst oder sie nicht mehr alleine hinlässt. Ganz einfach. Dein Stiefvater hat rechtlich eh nix mit den Kindern und Dir zu tun.

von Sternenschnuppe am 23.02.2017, 09:37



Antwort auf: Kann ich meinen Eltern ihr Umgangsrecht verweigern?

Du kannst deinen Eltern den Umgang mit deinen Kindern verbieten, und deine Eltern können ihr Umgangsrecht als Großeltern vor Gericht einklagen. Ist das der Weg den du gerne einschlagen möchtest? Aus deinen Zeilen spricht für mich ein sehr großer Konflikt mit vielen Verurteilungen ("Mensch der keine Kinder hätte haben sollen...", "Dinge die er sich ausdenkt ..."). Ich würde euch eher zu einer Mediation raten als die Dinge vor Gericht auszutragen. Ihr müßt aufeinander zugehen. Du willst deine Kinder beschützen vor "den Härten des Lebens" und er will sie damit konfrontieren. Ich persönlich habe schon von klein an gesehen wie Hühner und Schweine geschlachtet werden, ich war mit im Schlachthaus und habe davon überhaupt kein Trauma.

Mitglied inaktiv - 23.02.2017, 09:47



Antwort auf: Kann ich meinen Eltern ihr Umgangsrecht verweigern?

sicher?

von la-floe am 23.02.2017, 11:23



Antwort auf: Kann ich meinen Eltern ihr Umgangsrecht verweigern?

Ist der Stiefvater wirklich mit den Kindern blutsverwandt oder nur ein Nenn-Opa? Wenn nicht, dann unterbindest du den Kontakt, fertig. Falls er doch blutsverwandt ist, täte ich dasselbe bis ein Gericht das Gegenteil anordnet.

von Pamo am 23.02.2017, 16:21



Antwort auf: Kann ich meinen Eltern ihr Umgangsrecht verweigern?

Ich liege am Boden :) Genaus sowas habe ich nach diesem Tag gebraucht - staubtrocken :)

von Terkey235 am 23.02.2017, 19:48



Antwort auf: Kann ich meinen Eltern ihr Umgangsrecht verweigern?

ich liege mit!!! saugut die Steilvorlage eingelocht. ich wette, uriah merkt es nicht mal....

Mitglied inaktiv - 24.02.2017, 10:38



Antwort auf: Kann ich meinen Eltern ihr Umgangsrecht verweigern?

Made My Day, Aber fast tut sie mit etwas leid, scheinbar finden alle hier die merkwürdig...

von Tini_79 am 24.02.2017, 10:47



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